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Geschrieben von Ponyhof am 02.07.2009 um 11:11:

  Listerhof - Wo ist mein Name?

Hallo,

ich hab mal ne Frage.

Und zwar, ich habe im November für den Listerhof in Meinerzhagen fotografiert. Portrait- und Ganzkörperbilder. Mündlich haben wir einen festen Preis ausgemacht und ebenso, dass für den sehr günstigen Preis, mein Name bei den Bildern stehen bleibt. ( Im Internet die Internetadresse )

Mittlerweile haben wir Juli und meine Mahnungen preschen gegen die Wand. Ich habe im März die erste Mahnung verschickt, als die Bilder ohne Internetadresse. Jetzt hat sich eine Freundin - für mich - Infomaterial zusenden lassen. Welch Überraschung: Die Bilder sind auf dem Flyer und dem CD Cover! Natürlich ohne Namen.

Mein Vater schreibt nachher mit mir ein ordentliches Schreiben - mittlerweile hab ich auch ne Steuernummer - und wir setzen ein Frist. Anschließend gehen wir zum Anwalt, wir haben einen befreundeten, der könnte uns erstmal Tipps geben - aber was meint ihr dazu? Kennt ihr andere Möglichkeiten?


MfG;
Ponyhof



Geschrieben von hollymade am 02.07.2009 um 12:08:

 

Mh, ich kenne mich mit der Materie so gar nicht aus und hab ehrlich gesagt nur durch Zufall draufgeklickt. Allerdings hab ich Wirtschaft als Fach an der Schule und was eben das ganze Zeug mit Verträgen usw. angeht. Ich würde jetzt mal behaupten, dass es keine so gute Idee war das Ganze mündlich abzusprechen. So sind sie glaube ich nicht verpflichtet, sich daran zu halten. Zuimndest nicht gesetzlich, das Menschliche ist was anderes. Wie gesagt, ist nur mein Gedanke. Hast du nicht schon mal mit ihnen gesprochen, sie angerufen?



Geschrieben von AnneAtrocity am 02.07.2009 um 12:15:

 

Es gibt auch mündliche verträge, das schwere ist halt der Beweis.

Ich mache eine Ausbildung zur Mediengestalterin, wir hatten halt Nutzungsrechte in der Schule
und die Vertragsarten, damit man sich schützen kann, wenn man eines Design ( in deinem Fall Bilder ) beklaut wird,
...hatte den Fall aber selber noch nich.

Ich schau nochmal in meinen Unterlagen nach, vielleicht finde ich was, was dir weiter hilft.



Geschrieben von Black Katrin am 02.07.2009 um 12:53:

 

ich weiss es mit sicherheit dass in der schweiz der "Handschlag" noch giltet.

ABER wenn nicht, dann hat trotzdem Ponyhof die rechte weil die besitzerin des hofes hat ja keine schriftliche erlaubnis die bilder zu nutzen. Entweder beide halten sich an den Mündlichen-Vertrag oder Ponyhof kann eine Anklage wegen Urherberrecht starten da der Hof einfach ihre Bilder verwendet.



Geschrieben von Ponyhof am 02.07.2009 um 14:14:

 

Danke Black Katrin und auch den anderen.

Ich denke, ich hab mich eh ein wenig übern Tisch ziehen lassen. Aber das sei mal außen vor gestellt ^_^'' Unklug usw weiß ich doch alles, mittlerweile läufts auch anders hab.

Was ist mit der Bezahlung, wenn ich ne Anklage starte?

MfG;
Ponyhof



Geschrieben von AnneAtrocity am 02.07.2009 um 14:16:

 

Da gehst du leider in Vorkasse, wegen Anwalt etc.



Geschrieben von Ponyhof am 02.07.2009 um 14:23:

 

Zitat:
Original von AnneAtrocity
Da gehst du leider in Vorkasse, wegen Anwalt etc.


Ich meine das, was ich vom Listerhof erhalten habe ^_^

MfG;
Ponyhof



Geschrieben von Black Katrin am 02.07.2009 um 14:27:

 

geh am besten zum anwalt. da wirds nämlich kompliziert Augenzwinkern



Geschrieben von sepplmail am 02.07.2009 um 14:30:

 

Ein persönliches Gespräch würde vielleicht nicht schaden. Freundlich, aber bestimmt.

Ansonsten: Wenn ich mir die AGB auf deiner Seite durchlese ist das ein totales Durcheinander (teils sogar widersprüchlich) und spätestens nach dem Lesen selbiger würde ich dich nicht mehr buchen. Lass dir da mal von jemandem helfen, der Ahnung davon hat.



Geschrieben von Ponyhof am 02.07.2009 um 14:42:

 

Zitat:
Original von sepplmail
Ein persönliches Gespräch würde vielleicht nicht schaden. Freundlich, aber bestimmt.

Ansonsten: Wenn ich mir die AGB auf deiner Seite durchlese ist das ein totales Durcheinander (teils sogar widersprüchlich) und spätestens nach dem Lesen selbiger würde ich dich nicht mehr buchen. Lass dir da mal von jemandem helfen, der Ahnung davon hat.

Das existierte damals noch nicht ^_^

Ich habe schon angerufen und stand schon vor verschlossener Tür.

MfG;
Ponyhof



Geschrieben von .Mietzili am 02.07.2009 um 19:14:

 

Indem Sinn gibt es mündliche Verträge,
wenn während einem Telefonat beispielsweise oder Gespräch ein Angebot erbracht wird & der Käufer während dieses Gespräches einwillig, so wurde ein Vertrag beschlossen..
Jedoch sind mündliche Verträge oftmals nur bei Langjährigen Kunden sinnvoll, ansonsten immer schriftlich..
aber in der BWL ist es ein vertrag Augenzwinkern nur solltest du das mit einem Anwalt klären, da der Listenhof(oder wie au immer), möglichkeiten hat auszuweichen, da du ja leider nichts handgreifliches hast..


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