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Geschrieben von Tatjana am 16.10.2008 um 18:25:
Gnadenbrotpferd - Was kann man verlangen?
Hallo gB'ler,
aus gegebenem Anlass, & weil ich im Internet sonst nichts finde, frage ich hier nach, was ein Gnadenbrotpferd maximal wert ist.
Es handelt sich in meinem Fall um einen 10-jährigen Wallach, Halbblüter, evtl. bedingt reitbar im Gelände.
Ich hoffe auf schnelle Antworten. Bitte sagt mir nicht, was ihr bezahlen würdet, sondern den Wert!
Danke im vorraus.
Liebe Grüße,
Tatjana
Geschrieben von Susan am 16.10.2008 um 19:01:
Ich hab damals meine Stute verschenkt. Denke für viel mehr wird man solche Tiere nicht los ^^
Geschrieben von Tatjana am 16.10.2008 um 19:09:
Danke ihr beiden
Clarissa, es geht zur Zeit nicht drum, für wie viel man sie los wird, sondern was sie noch maximal Wert sind. Schreib dir kurz eine PN dazu
Geschrieben von Noble Savage am 16.10.2008 um 19:42:
Wir haben für unsere stute 500 bekommen war zwar schonälter aber dafür eben eine Stute.
Geschrieben von Summerland am 16.10.2008 um 20:26:
ich denke schlachterpreis...wäre bei uns so
was direkt kann nur ein schlachter dir eben sagen^^ ist meist verschieden war die bieten, aber sollte net über 1.000€ gehen
Geschrieben von Thea am 16.10.2008 um 21:34:
Ist Schlachtpreis nicht immer das Gewicht des Pferdes in Euro?
Geschrieben von Samy05 am 17.10.2008 um 10:51:
Kommt auch drauf an, ob man das Pferd überhaupt noch schlachten darf (Behandlung mit Antibiotika, Eintragung als Nicht-Schlachtpferd). Wenn man es nicht mehr schlachten kann, ist es nichts mehr wert, außer vielleicht der Emotionale Wert.
Geschrieben von Tatjana am 17.10.2008 um 11:01:
Samy05, du bringst es gerade so rüber, als wäre ein pferd für dich nur etwas wert, wenn man es reiten kann.
Auch ein Pferd was nicht reitbar ist, ist mMn nicht wertlos. Immerhin ist es ein Tier & nicht irgendein kaputtes Spielzeug.
Danke an die anderen
Geschrieben von Tatjana am 17.10.2008 um 11:40:
Das hat mMn nicht's mit emotionaler Wert zu tun.
Geschrieben von Isabelle am 17.10.2008 um 14:52:
Zitat: |
Original von Tatjana
Samy05, du bringst es gerade so rüber, als wäre ein pferd für dich nur etwas wert, wenn man es reiten kann.
Auch ein Pferd was nicht reitbar ist, ist mMn nicht wertlos. Immerhin ist es ein Tier & nicht irgendein kaputtes Spielzeug.
Danke an die anderen
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Ein nicht arbeitsfähiges Pferd ist eben einfach nix mehr wert. Und es ist doch i-wo ein "Kaputtes Spielzeug" - da es im Grunde nicht mehr für die ursprünglichen Zwecke nutzbar. Denn ein Pferd ist ohnehin schon recht teuer in Unterhalt und so, dann will man es auch reiten können (oder eben so arbeiten wie man will) - also ist der Wert wohl allerhöchstens der Schlachtpreis.
Wie viel es dir Wert ist, ist etwas völlig anderes.
Geschrieben von Sweetnina am 17.10.2008 um 15:12:
Verstehe dich da auch grade nicht.
Du willst nicht hören, was die Leute persönlich dafür bezahlen würden, gehst aber von dir (deinem persönlichen Gefühl) aus.
Entweder sachlich, oder eben nicht.
Würde auch sagen den Schlachtpreis.
Geschrieben von Bille am 17.10.2008 um 17:29:
Ich denke, hier geht es eventuell eher um den Wert eines solchen Pferdes im Gerichtsfall, kann das sein?
In diesem Fall geht man vom
objektiven Wert des Pferdes aus, gerade in einem Rechtsstreit.
Dabei geht es nicht um emotionale Werte, sondern nur um den materiellen Wert des Pferdes, immer abhängend von der derzeitigen Marktsituation.
Wenn ich nicht Recht habe, dann tu so als wäre mein Post nicht da, Tatjana
Geschrieben von Tatjana am 17.10.2008 um 17:41:
Zitat: |
Original von Bille
Ich denke, hier geht es eventuell eher um den Wert eines solchen Pferdes im Gerichtsfall, kann das sein?
In diesem Fall geht man vom objektiven Wert des Pferdes aus, gerade in einem Rechtsstreit.
Dabei geht es nicht um emotionale Werte, sondern nur um den materiellen Wert des Pferdes, immer abhängend von der derzeitigen Marktsituation.
Wenn ich nicht Recht habe, dann tu so als wäre mein Post nicht da, Tatjana
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Du hast es erfasst
Geschrieben von Samy05 am 17.10.2008 um 18:11:
Zitat: |
Original von Tatjana
Zitat: |
Original von Bille
Ich denke, hier geht es eventuell eher um den Wert eines solchen Pferdes im Gerichtsfall, kann das sein?
In diesem Fall geht man vom objektiven Wert des Pferdes aus, gerade in einem Rechtsstreit.
Dabei geht es nicht um emotionale Werte, sondern nur um den materiellen Wert des Pferdes, immer abhängend von der derzeitigen Marktsituation.
Wenn ich nicht Recht habe, dann tu so als wäre mein Post nicht da, Tatjana
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Du hast es erfasst
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Na also, Tatjana. Der objektive (objektiv bedeutet: aus Sicht eines unbeteiligten Dritten -> ich zähle mich da dazu) Wert eines Pferdes, das nicht reitbar und nicht schlachtbar ist, liegt definitiv bei Null. Der emotionale Wert (also, was dir das Pferd aufgrund z.B. einer jahrelangen Beziehung, wert ist) kann im Unendlichen liegen.
Meinen Hund würde ich auch für kein Geld der Welt hergeben -> emotionaler Wert. Kosten würde er vielleicht laut Marktwert (Angebot - Nachfrage) 30 Euro (alt, Mischung).
Hoffe, der Unterschied wurde nun klar.
Geschrieben von Samy05 am 18.10.2008 um 18:05:
Zitat: |
Original von Nayfay
Bei uns ist, rein praktisch gesehen, jedes Pferd schlachtbar, egal was es für Medis reingehämmert bekommt hat, oder als was es eingetragen wurde.
Unser Schlachter: "Jedes Pferd ist schlachtbar."
Ich kenne keinen, der da so genau drauf schaut bzw. überhaupt schaut. Für sie ist Fleisch Fleisch. |
Laut Gesetz ist es verboten, das Fleisch von Tieren zu verkaufen (bzw. deren Erzeugnisse - Eier, Milch - zu nutzen) wenn ihnen bestimmte Medikamente gegeben wurden. Natürlich kannst du das Tier schlachten, aber das Fleisch kann und darf dann nicht weiterverwendet werden. Aber für so ein Tier zahlt kein Metzger, man muss eher ggf. noch draufzahlen, damit überhaupt geschlachtet wird.
Zitat: |
Der Pferdebesitzer hat die Möglichkeit sich zu entscheiden, ob er sein Pferd irgend wann einmal schlachten oder das Pferd am Lebensende in der Tierkörperbeseitigung entsorgen lassen will. Wenn er sich für die Möglichkeit der Schlachtung entscheidet, ist die Anwendung von nicht speziell für das Pferd zugelassenen Medikamenten problematisch und muß im Pferdepass dokumentiert werden. Wenn er sich gegen eine Schlachtung entscheidet muß keine Arzneimittelanwendung eingetragen werden - dann wird nichts dokumentiert und die medizinische Versorgung bleibt wie bisher. Es kann daher aus tierärztlicher Sicht nur geraten werden, sich für "Nichtlebensmitteltier" zu entscheiden. Die FN sieht das anders und rät zum Schlachtpferd, da dann die Entsorgung entfällt, daß für die Tierärzte dadurch wieder Probleme entstehen ist ihr egal. Die Entscheidung "Nicht schlachten" ist unwiderruflich und gilt auch beim Besitzerwechsel. |
Auszug aus equivetinfo.de
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