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Geschrieben von Rocky am 11.10.2008 um 13:39:

  Vorkaufsrecht bei Decksprüngen

Hi ihr Augenzwinkern
Ich lese in letzter Zeit immer häufiger, dass Hengsthalter das Vorkaufsrecht für Fohlen haben wollen. Wieso?
Was sagt ihr dazu?

Lg Laura



Geschrieben von Unicorn am 11.10.2008 um 13:40:

 

Find ich an sich nicht sinnvoll, da in real ja auch kaum vorhanden, ausser es ist explizit eine Leihmutterschaft - ich kann aber auch die Hengsthalter verstehen, da man nicht unbedingt möchte, dass die Nachzucht der eigenen Hengste irgendwo versinkt..



Geschrieben von .chilli am 11.10.2008 um 13:48:

 

Richtig. Wäre halt schade, wenn das Fohlen irgendwo rumgeistert und der Hengst z.B. nicht mehr im Steckbrief verlinkt ist und man es dann durch Zufall irgendwo entdeckt.
Ich würde mich über zeitweilige Rückmeldung zum Fohlen freuen, was ich in die AGB geschrieben habe. Pflicht ist es nicht und ich weiß ja auch, auf welchem Hof das Fohlen geboren wurde und kann dann selber mal nachschauen.



Geschrieben von Rocky am 11.10.2008 um 14:11:

 

Ich selbst habe kein Vorkaufsrecht, möchte aber wissen, wenn das Fohlen verkauft wird. Vorkaufsrecht finde ich ziemlich unreal, da ich selbst gerne die gezüchteten Pferde verkaufe; warum nicht?



Geschrieben von Laura15 am 11.10.2008 um 15:40:

 

aber wie nennst du es denn dann bei dir auf dem Hof? Mir ist es eben auch wichtig, dass ich genau weiß auf welchem Hof das Fohlen groß wird und wenn es verkauft wird hab ich nichts dagegen, möchte aber eben auch verlinkt werden und den Link des Fohlens haben. Ich meine wer möchte nicht wissen, wo das Fohlen seines Hengstes/seiner Stute hinkommt?



Geschrieben von +Debbie+ am 11.10.2008 um 15:44:

 

Ich nenne es zwar Vorkaufsrecht aber im Grunde möchte ich nur das Fohlen haben wenn der Hof geschlossen wird oder eben eine kurze Mail bekommen wenn das fohlen weiterverkauft wird, möchte einfach nicht das die Fohlen in den tiefen der Festplatten verschwinden Augenzwinkern Ich habe aber auch kein Problem damit wenn der Hengstbesitzer richtiges Vorkaufsrecht haben will Augenzwinkern



Geschrieben von Laura15 am 11.10.2008 um 15:49:

 

Zitat:
Original von +Debbie+
Ich nenne es zwar Vorkaufsrecht aber im Grunde möchte ich nur das Fohlen haben wenn der Hof geschlossen wird oder eben eine kurze Mail bekommen wenn das fohlen weiterverkauft wird, möchte einfach nicht das die Fohlen in den tiefen der Festplatten verschwinden Augenzwinkern Ich habe aber auch kein Problem damit wenn der Hengstbesitzer richtiges Vorkaufsrecht haben will Augenzwinkern


Stimme dir da voll und ganz zu Augenzwinkern



Geschrieben von .Maybe am 11.10.2008 um 17:10:

 

Ich mach es so: Fohlen von meinen Hengsten werden sowieso auf ZgP eingetragen und wenn ich irgendwann nicht mehr nachvollziehen kann, wo die Nachzucht ist, landet sie wieder bei mir.



Geschrieben von Rocky am 11.10.2008 um 17:28:

 

Aber zwischen bescheid geben, wo das Fohlen ist, und Vorkaufsrecht ist ein großer Unterschied. Ich möchte, dass meine Nachzucht in der virtuellen Welt bekannt wird und nicht nur auf meinem Hof oder dem Hof des Hengstbesitzers ist.



Geschrieben von Zuma am 11.10.2008 um 18:06:

 

Zitat:
Original von miss_zorroline
Richtig. Wäre halt schade, wenn das Fohlen irgendwo rumgeistert und der Hengst z.B. nicht mehr im Steckbrief verlinkt ist und man es dann durch Zufall irgendwo entdeckt.

Ich bin strikt für ein VKR. Ich möchte einfach nicht das meine Fohlen an irgendeinen Hof "verscherbelt" werden.
Bevor der ehemalige Stutenbesitzer es verkauft hätte ich es leiber selber gern zurück,ganz einfach !



Geschrieben von .chilli am 11.10.2008 um 18:50:

 

Um dem in gewisser Weise vorzubeugen, schaue ich mir die Höfe an, bevor ich einen Deckantrag bestätige.
Ich habe in der Vergangen ohne diese Prüfung leider schlecht Erfahrungen gemacht. Alle Nachkommen (5) von meinem damaligen Hengst sind verschwunden, die Höfe vergessen oder geschlossen.



Geschrieben von Zuma am 11.10.2008 um 18:57:

 

-



Geschrieben von Horse Love am 11.10.2008 um 19:01:

 

Es kommt immer darauf an, an wen das Fohlen verkauft werden soll. Wird das Fohlen an einen Hof verkauft, der nicht den Eindruck macht, als wenn er noch ein wenig bestehen würde, dann wäre ich vorsichtiger und würde das Fohlen eher kaufen.
Wenn es an einen sehr bekannten oder 'seriösen' Hof verkauft wird - soll mir Recht sein.
Wenn aber der Hof schließt, dem das Fohlen ursprünglich gehörte oder an den es verkauft wurde, hätte ich es gerne zurück. So kann ich sicher gehen, dass es weiterhin bleibt und nicht auf einer Festplatte vergammelt.



Geschrieben von Zuma am 11.10.2008 um 19:03:

 

ich denke jeder Handhabt das anders und wir haben eben einfach das VKR auf DPW um uns davor zu schützen bzw. abzusichern, dass das Fohlen ungewollt auf einen nicht qualifizierten Hof weiterverkauft wird, sondern eben zu uns zurückgeht.



Geschrieben von Susanne am 11.10.2008 um 19:06:

 

Aber Rocky hat den Deckantrag doch bezahlt. Du kannst nicht wirklich von ihr verlangen, dass das Fohlen dort bleibt, wo du es gern sehen möchtest...

[edit] das ging an den Beitrag, den du grade editiert hast. Naja, aber vom Prinzip bleibts ja so smile [/edit]

Ich denke, das Problem ist, dass Leute, die wirklich Arbeit und Mühe in ihren Hof stecken, so dass dieser lange bestehen bleibt und auch bekannt wird, so wie Rocky sich das wünscht, sich nicht so viele schon fertig erstellte Pferde kaufen wie Leute, die mal eben eine spontane Idee umsetzen wollen.

Natürlich kann man das nicht pauschalisieren, das will ich auch gar nicht. Auch ich kaufe fertige Pferde, obwohl viel Mühe in meinem Hof steckt, und ich greife damit auch wirklich niemanden an.
Aber fertige Pferde sind eben beliebt, und deshalb besteht die Gefahr, dass sie "versinken".

Deshalb ist so ein VKR schon sinnvoll, auch wenn die Gegenargumente natürlich auch stimmen.
So einfach mit "real" oder "nicht real" kann man das nicht abtun, glaube ich. In der realen Welt verschwinden ja auch nicht einfach Pferde Augenzwinkern

Ich werde trotzdem kein VKR einführen, eben um meiner Nachzucht die Chance zu geben, bekannt zu werden.
Vielleicht erkundige ich mich mal nach meinen Nachkommen, oder prüfe einfach, ob die Steckbrief-Links noch funktionieren.
Aber zurück haben will ich sie im Normalfall nicht.

[edit2]Bevor das Fohlen gelöscht wird, möchte ich es aber auch wieder haben. Das ist wieder was anderes [/edit]



Geschrieben von Zuma am 11.10.2008 um 19:13:

 

Was du gesagt hast ist alles richtig Susanne (:
Allerdings kann das Fohlen auch bei mir erfolgreich werden.Bevor es an irgendeinen anderen Hof geht.
LG Sarah



Geschrieben von Nanni am 11.10.2008 um 20:49:

 

Ehrlich gesagt finde ich das Vorkaufsrecht eher einschränkend. Ich gebe Fohlen, Jungpferde, ect. gerne ab, wenn ich zB bei GB sehe, das genau so ein Tier gesucht wird.
Ich glaub, das das Vorkaufsrecht nur bedingt heißt, dass man will, das es dem Tier gut geht. Für mich heißt es eher, Kontrolle, ob das Tier auch Ergebniss der Zucht bleibt, und das ist n großer Unterschied.

Bei meinen Pferden möcht ich kein Vorkaufsrecht; am liebsten ist es mir, wenn der Steckilink geht, mehr möcht ich mir dem Fohlen eig nicht zu tun haben ^^. Denn wenn ich dann ein Fohlen meines Hafis sehe, älter wie der Vater und bestimmt 10 Nachkommen, dann wird mir schon ein wenig übel.

LG Nanni



Geschrieben von Isabel am 11.10.2008 um 20:58:

 

ich finde sowas total affig ^^
wie bescheuert ist das denn bitte für die Stutenbesitzer... ist jetzt der virtuelle Hengst das nonplusulta und die Stute nur die Legebatterie oder was?

Wenn man nicht will, dass Nachzuchten in der VRH Welt in Umlauf kommen, dann kann man das Züchten auch direkt lassen ^^ Und wenn man nur will, dass sein Hengst weiterhin verlinkt bleibt, kann man das auch dem neuen besitzer mitteilen Augen rollen



Geschrieben von Alix am 11.10.2008 um 22:03:

 

ich habe kein Vorkaufsrecht bei den Decksprüngen, möchte aber weiterhin informiert werden wenn das Fohlen verkauft wird, wg. steckilinks. Sollte das nicht geschehen, ich weiß nichts vom verkauf und finde das Fohlen nicht mehr nehme ich es zurück smile



Geschrieben von Unicorn am 11.10.2008 um 22:07:

 

Ich meine, Hauptziel für einen Hengstbesitzer sollte es ja eig. sein, seinen Hengst so gut wie möglich zu etablieren, so dass viele Nachkommen auf anderen Höfen vorhanden sind & die Linien weitergezüchtet werden (als Beispiel mal Vivaldi oder so), und im Endeffekt lebt virtuelle Zucht dadurch, dass man die Pferde austauschen kann. VKR-Regelungen gehen meiner Meinung nach gleich in die entgegengesetzte Richtung, das macht vll. Sinn für eine kleine Privatzucht, die nur wenige Fohlen hat und sie kaum entbehren kann..


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