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Geschrieben von Feuerbrand am 18.04.2008 um 21:40:

  Pferd zurückgeben?

also ich hab da mal ne frage meine freundin hat sich eine Trakehner stute gekauft..nun hat sie festgestellt das die was am rücken hat..ist es einfach das pferde wieder zurückzugeben? oder wie beläuft sich das...sie hat vorher keine ankaufsuntersuchung gemacht



Geschrieben von Monti am 18.04.2008 um 22:13:

 

Ich kenne es so, dass in den meisten Verträgen was von 6 Monaten "Rückgaberecht" besteht.
Ohne Vertrag geht das denke ich nicht so einfach wenn die Vorbesitzer das Pferd nicht freiwillig zurücknehmen.

lg Kiki



Geschrieben von Feuerbrand am 18.04.2008 um 22:41:

 

sie hat nen mündlichen vertrag.damit kommt sie wohl nicht weit



Geschrieben von Feuerbrand am 18.04.2008 um 22:45:

 

ja das weiß ich nicht genau aber sowas kommt ja nicht von 2 monaten leichtes reiten sie hat ja nicht viel mit ihr gemacht weil sie ja auch so dürre war..also muss die stute das ja schon vorher gehabt haben



Geschrieben von Zaubermaus am 18.04.2008 um 22:49:

 

Ist es was unkurierbares oder wie sieht es diesbezüglich aus?
Denke wenn die Stute seit 2 Monaten im Aufbau ist, könnte das auch durch "ausgleichen" der stärkeren Muskulatur kommen, bzw... falsche Aktivierung der Muskeln, die wiederum über Sehnen an den Knochen usw...
Oder ist es etwas wie Kissing Spines ?



Geschrieben von Feuerbrand am 18.04.2008 um 22:50:

 

tja die stute ist schon 17 der ta sagt sie soll das beobachten.was es genau ist weiß ich jetzt nicht



Geschrieben von Steffi. am 18.04.2008 um 22:52:

 

ohne AKU und schriftlichen Vertrag sehe ich zeimlich schwarz für deine Freudin, der Besitzer kann einfach behaupten das er auf das problem aufmerksam gemacht hab oder das sie sich das bei euch zugezogen hat, und sie kann neigentlich nichts dagegen machen weil dann aussagegegen aussage steht... doofe situation



Geschrieben von Feuerbrand am 18.04.2008 um 22:54:

 

ja echt scheiße



Geschrieben von Feuerbrand am 18.04.2008 um 23:00:

 

ja na mal sehen wie sich die sachen entwickelt



Geschrieben von Ricky am 19.04.2008 um 00:04:

 

kenne es auch so das in den ersten 6 Monaten der Vorbesitzer beweisen muss, dass es halt vorher noch nicht war Augenzwinkern
ich seh da ga nich so viel schwarz für deine Freundin Augenzwinkern
denn ein mündl. Vertrag ist ein Vertrag...und soweit ich weiß gelten dann sowieso 2 Jahre irgendwie rückgeberecht(nur nach 6monaten muss halt vom Käufer bewiesen werden, dass die Stute es bereits vorher hatte)



Geschrieben von Feuerbrand am 19.04.2008 um 00:29:

 

na das hört sich doch gut an..
sie hat sie ja erst 2 monate


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