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Geschrieben von Melody am 22.02.2008 um 08:06:

Pfeil darf ich fotos weitergeben?

Hai!

Würde gerne mal wissen ob ich Fotos die eine Fotografin gemacht hat VON MIR...ob ich die weitergeben darf...zum Beispiel an eine Zeitung...darf ich das einfach so?
Bilder zeigen ja mich......



Geschrieben von .happyness. am 22.02.2008 um 09:07:

 

Ich bin mir nicht ganz Sicher, aber ich glaube nicht! Schließlich hat die Fotografien ja das Foto gemacht und somit liegt der Kopierschutz ja bei ihr. Weiß es halt aber nicht genau.

Lg
Jenny



Geschrieben von Melody am 22.02.2008 um 09:31:

 

ja ich weiß aber eigentlich bin ja ICH drauf also deswegen würd mich das mal sehhr interessieren großes Grinsen



Geschrieben von Käferhörnchen am 22.02.2008 um 10:54:

 

Wie .happyness. schon gesagt hat, hat die Fotografin ja das Bild gemacht. Auf der anderen Seite sieht man in Zeitungen auch Passfotos und so... (okay, ob das legal ist, weiß ja keiner).
Vielleicht solltest du einmal direkt bei der Fotografin nachfragen.

lg, Käferhörnchen



Geschrieben von +Debbie+ am 22.02.2008 um 11:39:

 

Nein, außer ihr habt das Vertraglich geregelt. Das Urheberrecht liegt bei der Fotografin Augenzwinkern



Geschrieben von Sidney am 22.02.2008 um 12:23:

 

Und wie sieht das aus, wenn die Fotografin OHNE schriftliches Einverständnis die Bilder von Melody auf ihrer Homepage ausstellen würde? Darf sie das?



Geschrieben von +Debbie+ am 22.02.2008 um 12:43:

 

Nein, denke nicht. Trotzdem dürfte sie die dann nicht weitergeben.



Geschrieben von Ceres am 22.02.2008 um 13:19:

 

Zitat:
Original von Sidney
Und wie sieht das aus, wenn die Fotografin OHNE schriftliches Einverständnis die Bilder von Melody auf ihrer Homepage ausstellen würde? Darf sie das?


das darf die fotografin in dem falle dann genau so wenig wie die Threaderstellerin die fotos einfach weitergeben.

egal ob du drauf bist oder nicht, das copyright liegt beim fotografen und damit hast du keinerlei rechte dran wenn sie dich fotografieren durfte. wenn dus machen willst musst du die erlaubnis der fotografin haben.



Geschrieben von Melody am 22.02.2008 um 16:37:

 

okaaay danke smile smile



Geschrieben von .chilli am 28.03.2008 um 00:00:

 

Dazu gab letztens ein Gerichtsurteil, wo jemand Passfotos die im Studio von ihm gemacht wurden, für Onlinebewerbungen nutzen wollte. Er stellte einen Lebenslauf auf seine Homepage, der einsehbar war. Obwohl kein Vertrag schriftlich festgehalten wurde, wurde die Nutzung der Bilder für solche Dinge untersagt, da der Aussteller mit den Fotos auf eine Art Geld verdiente, die Bilder also kommerziell nutzte.
Ich denke, der Fall liegt hier ähnlich. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass mit dem Erwerb der Bilder -ohne schriftlicher Vetrag- nicht das Recht auf eine kommerzielle Nutzung übertragen wird. Dafür sei eine weitere Vereinbarung zu treffen, die dieses Recht ausdrücklich einschließt.
Dazu muss ich sagen, dass nicht jedes Gericht das genauso sieht. Aber ich denke, es ist zumindest ein Anhaltspunkt, welche Nutzungen eingeschlossen werden, wenn kein gesonderter schriftlicher Vetrag festgehalten wird.

Quelle: FotoHits


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