Geschrieben von p2o am 06.05.2005 um 22:55:
http://www.lehrer-online.de/url/memorandum
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Das Urheberrecht ist ein Ausschließlichkeitsrecht, das zugunsten der kreativ Tätigen geschaffen wurde. Im Interesse der Allgemein- heit wurde jedoch für einzelne Bereiche eine Güterabwägung vorge- nommen. Um im Sinne des Gemeinwohls die Nutzung urheberrecht- lich relevanter Leistungen zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber be- stimmte Nutzungen – zum Beispiel in der Schule – für zustimmungs- frei und/oder vergütungsfrei zulässig erklärt. Die den Schulunter- richt regelnden Schrankenregelungen sind in den §§ 46, 47, 52, 52a, 53 Abs. 3 und 5, 87c UrhG enthalten.
Urheberrechtliches Kernproblem ist in diesem Zusammenhang, ob der Schulunterricht ›öffentlich‹ oder ›nichtöffentlich‹ im Sinne des § 15 Abs. 3 UrhG ist. Bezüglich dieser Problemstellung und insbe- sondere dem Aspekt, ob etwa privat durch Lehrer erworbene Filme im Unterricht verwendet werden dürfen, bestehen in Wissenschaft und Lehre unterschiedliche Auffassungen. Diese Frage ist bislang weder durch die Gerichte entschieden worden noch existiert eine eindeutige gesetzliche Regelung. Grundsätzlich sind daher nur die Nutzungshandlungen zulässig, die der Gesetzgeber ausdrücklich legitimiert hat beziehungsweise für die ein entsprechender Rechteer- werb erfolgt ist.
Quelle:
http://www.rechtsanwalt-haupt.com/themen_9_sch.htm
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Die Schule hat das Internet erreicht und umgekehrt. Seine Nutzung kann das Lernen unterstützen oder auch nur als Beschäftigungstherapie dienen. Die Lehrer versuchen ihren Schülern den richtigen Umgang mit dem Web beizubringen. Oft stehen nur die technischen Fertigkeiten im Vordergrund, die Probleme und Regeln kommen zu kurz.
Unbedarfte Lehrer staunen über die sprunghaft gestiegene Qualität von Referaten und Hausarbeiten mancher Schüler. Dass es nahezu zu jedem Thema fertige Arbeiten zum Herunterladen gibt, hat sich immer noch nicht überall herumgesprochen. In USA werden an einigen Universitäten Studenten exmatrikuliert, die man beim 'Abkupfern' erwischt.
Was soll man aber sagen, wenn Lehrer das selbst ihren Schülern vormachen? Manch einer glaubt vielleicht, dass alles, was im Internet steht, frei verfügbar ist. Das ist bei weitem nicht so.
Unsere Schule hatte auch ihr Lehrgeld zu zahlen. So um 1995, als die ersten Schülerarbeiten ins Web gestellt wurden, hatte ein Schüler einen 15 x 10 cm großen Ausschnitt aus einer Seite mit einer einer Straßenkarte herauskopiert und in seine Arbeit kunstfertig eingefügt. Ein halbes Jahr später kam eine Abmahnung eines Anwaltbüros über DM 600.- unter Androhung einer Strafanzeige. Zweierlei haben wir daraus gelernt: die Achtung von Urheberrechten und den Respekt vor den technischen Möglichkeiten, Verstöße aufzuspüren.
Im Folgenden dokumentieren wir einen Fall, bei dem unsere eigenen Arbeiten missbraucht wurden. Bemerkenswert erscheint die Geringschätzung der Problematik bei Nutzern des Internets, die aus einigen Äußerung hervorgeht. Anders jedoch bei jenen, die aktiv etwas gestalten.
Vielleicht ist dies nicht nur eine Dokumentation, sondern auch eine Vorlage zum fachübergreifenden Unterricht. Relevante Fragestellungen sind als Aufgaben formuliert.
Quelle:
http://www.oszhandel.de/gymnasium/faecher/informatik/recht/xgym/