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Die Regeln: Körung- und Hengstleistungprüfungsordnung für Warmblutpferde Exterieur Jeder Teil wird mit einer Note von 1 bis 10 bewertet, wobei 1 die niedrigste und 10 die höchste Bewertung ist, Noten ab 6 sind ausreichend, jedoch darf jedes Pferd nicht mehr als bei zwei Bereiche die Note 6 erhalten. Wird einmal die Note 5 zuerkannt, wird das Pferd von der Zucht ausgeschlossen. Folgende Tabelle zeigt die Gewichtung der verschiedenen Teile. Die höchste Bewertung (theoretisch) ist 100 Punkte. Normalerweise sind allerdings Bewertungen über 80 Punkten eher selten. Die letzte Zeit werden die Pferde immer strenger bewertet. Oft haben die erstplazierten Pferde nur noch 72 Punkte, früher wären dies 78-80 Punkte gewesen. Ältere Pferde haben daher oft höhere Punkte als Pferde, die neuerdings gekört worden sind. Der Großteil liegt zwischen 60 und 75 Punkten. Kopf und Hals Schulter und Widerrist Bauch und Seite Rücken Kruppe Beine Gesamteindruck des Pferdes Gänge Summe Bewertung einzelner Partien: Kopf und Hals: Unerwünscht sind Ramskopf,Ramsnase,Keilkopf oder ein Hechtkopf. Der Hals sollte einen muskulösen Mähnenkamm haben aber trotsdem nicht zu kurz wirken und ausgeglichen mit dem Kopf und dem Körper sein. Beim Hals sind Schwanenhals,Hirschhals mit Unterhalsung,Unterhals oder ein Speckhals unerwünscht. Schulter und Wiederriss: Der Wiederriss sollte nicht zusehr herausstechen,sodass der Sitz unbequem ist aber dennoch nicht zu tief einsinken,sodass der Sattel rutscht. Hier der Stockmaß der Pferde: Appaloosa:1,45 1,86m; Australian Stockhorse:1,50 1,62m; Bayrisches Warmblut:1,58 1,62m; Belgisches Warmblut:1,63 1,67 m; Budjonny:1,58 1,62m; Cleveland Bay:1,67m; Cob: bis 1,53m; Dänisches Warmblut:1,62 1,70m; Deutsches Reitpferd:1,60 1,70m; Don:1,56 1,60m; Einsiedler:1,60m; Frederiksborger:1,58 1,67m; Freiberger:1,55 1,59m; Gelderländer: 1,65 1,70m; Groninger:1,60 1,65m; Hannoveraner: 1,65 1,75m; Hessisches Warmblut: 1,65 1,75m; Holsteiner:1,60 1,72m; Hunter:1,65 1,72m; Irish Cob: 1,48 1,63m; Irish Draught: 1,60 1,70m; Irish Hunter:1,60 1,70m; Kabardiner: 1,48 1,52m; Knabstrupper: 1,56 1,60m; Lettisches Warmblut: 1,60 1,66m; Maremmano: 1,50 1,57m; Niederländisches Warmblut: 1,60 1,67m; Nonius: 1,60 1,65m; Normannischer Cob: 1,55 1,63m; Oldenburger: 1,60-1,72m; Quarter Horse: 1,48 1,62m; Salerner: 1,55 1,60m; Selle Francais: 1,60 1,75m; Trakehner: 1,60 1,65m; Westfale: 1,65 1,75m; Zweibrücker: 1,60 1,68m. Hat das Pferd nicht den angegebenen Maßstab fällt es bei der Körung durch. Bauch und Seite: Das Pferd sollte weder zu dick noch zu dünn sein. Die Rippen sollten nicht heraus stechen und der Bauch sollte eine möglichst gleichmäßige Rundung haben. Rücken ![]() Kruppe: Die Kruppe sollte am Ober- und Unterschenkel sehr muskulös sein. Dies sollte voralldem bei Springpferden sehr ausgeprägt sein. Die Kruppe sollte nicht nach unten abfallen und eine Rundung wie bei einem Kreis haben. Sie darf nicht so eckig aussehen wie bei einem alten Pferd. Beine:Sie sollten im Vergleich des Körpers weder zu lang noch zu kurz sein. Besonders hier soll das Pferd eine gute Muskelpartie besitzen. Virtuell:Falls ein Ganzkörperbild fehlen sollte fällt das Pferd durch! Angaben Die Identifizierung von Pferden durch den Landesverband erfolgt mit Hilfe der folgenden Methoden: 1) Angabe des Geschlechts, Beschreibung von Farbe und Abzeichen 2) Vergabe einer LebensnummerJedes Pferd erhält spätestens bei der Eintragung in ein Zuchtbuch, Fohlen bei der Geburtsregistrierung, eine Lebensnummer. Die Lebensnummer ist ISO-konform. Diese Nummer wird nicht verändert und auch bei einem Wechsel des Pferdes in ein anderes Zuchtbuch beibehalten. 3) Vergabe eines Namens bei der Eintragung in das Zuchtbuch Der bei Eintragung in ein Zuchtbuch vergebene Name muss beibehalten werden. Sofern ein Zuchtverband dies zulässt, kann ggf. ein neuer Name eingetragen werden, vorausgesetzt, der ursprüngliche Name wird während der gesamten Lebensdauer des Pferdes sowohl bei Veröffentlichungen als auch auf dem Abstammungsnachweis stets nach dem neuen Namen in Klammern angegeben. Namen, die mit einem Zuchtstättennamen verbunden sind, dürfen grundsätzlich nicht geändert werden. Ist ein Name mit einem registrierten Zuchtstättennamen bereits verbunden, so dürfen grundsätzlich keine Veränderungen an dieser Kombination vorgenommen werden. Der Name von weiblichen Zuchttieren beginnt mit dem Anfangsbuchstaben der Mutter, der Name von männlichen Zuchttieren beginnt mit dem Anfangsbuchstaben des Vaters. Der Zuchtname eines jeden gekörten Hengstes muss über den verantwortlichen Zuchtverband vom FN-Bereich Zucht zugelassen werden. Eine direkte Abstimmung zwischen Hengsthaltern und dem FN-Bereich Zucht ist nicht möglich. Ein Name gilt erst als vergeben, wenn dieser vom Bereich Zucht genehmigt und der Hengst unter diesem Namen in die FN-Hengstdatei aufgenommen wurde. Der Landesverband beantragt die Namen schriftlich, mindestens unter Nennung der Lebensnummer sowie des Vaters und der Mutter. Im übrigen gelten die Bestimmungen der ZVO der FN. Ausnahmeregelungen a) Namen von Vollbluthengsten, Trabern sowie im Ausland gezogener Hengste, die bereits im Zuchtbuch des Ursprungsverbandes geführt werden, werden grundsätzlich beibehalten. b) Ein für einen Hengst einmal vergebener Name muss für Vollbrüder dieses Hengstes mit dem entsprechenden Zusatz II etc. verwendet werden. c) Hengste, die bei der Eintragung in die FN-Hengstdatei bereits Erfolge in Prüfungen der Klasse S erzielt haben, können ihren Sportnamen auch in der Zucht weiterführen, auch wenn dieser bereits vergeben ist. Bei der Vorstellung zur Körung und Eintragung von Hengsten ist eine Bluttypenkarte oder andere durch Rechtsverordnung vorgeschriebene Merkmale zur Sicherung der Identität der Mutter und des Vaters des Hengstes vorzulegen. Wird die Stute oder der Hengst in einem anderen Zuchtverband eingetragen, so verpflichtet sich der Landesverband zur Amtshilfe zur Sicherung der Identität. Darüber hinaus wird zum Zeitpunkt der Körung bzw. der Eintragung vom zuständigen Zuchtverband eine Abstammungsüberprüfung durch blutgruppenserologische Untersuchung oder andere durch Rechtsverordnung vorgeschriebene Merkmale zur Sicherung der Identität des betreffenden Hengstes angeordnet. Kostenträger ist in jedem Falle der Antragsteller. Urteil Um geordnete Körveranstaltungen sicherzustellen, wird der Ablauf vorher festgelegt. Die Körung umfasst mindestens zwei Besichtigungen, von denen eine auf festem Boden stattfinden muss. Freilaufen und Freispringen können je nach Rasse angeordnet werden. Die Körentscheidung lautet: - gekört - nicht gekört - vorläufig nicht gekört. Die Körentscheidung lautet vorläufig nicht gekört, wenn der Hengst die Anforderungen in bezug auf Exterieur und/oder Zuchttauglichkeit nicht erfüllt, wenn jedoch zu erwarten ist, dass er sie zukünftig erfüllen wird. Mit dieser Körentscheidung ist die Frist festzusetzen, bis zu deren Ablauf der Hengst wieder zur Körung vorgestellt werden kann. Die Körentscheidung wird öffentlich bekannt gegeben und ist dem Besitzer des Hengstes schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung gekört ggf. unter Angabe der Frist zur Ablegung der Hengstleistungsprüfung ist in den Abstammungsnachweis einzutragen. Die Körentscheidung eines anderen Zuchtverbandes kann übernommen werden. Zulassung,Körung Die staatliche Zulassung von männlichen Tieren zur Zucht. Junghengste bis etwa 3 ½ Jahre werden nach ihrem Exterieur beurteilt und nach ihrer Abstammung und nur vorläufig zugelassen (angekört). Um die endgültige Deckerlaubnis zu erhalten, müssen sie innerhalb einer bestimmten Zeit danach eine Hengstleistungprüfung ablegen. Ein Hengst, der diese Prüfung nicht besteht wird abgekört. Auch Zuchthengste die z.B. chronisch erkranken, können wieder aus der Körung fallen. Un- oder abgekörte Hengste dürfen in der Zucht nicht zum Einsatz kommen. Lässt der Besitzer eines solchen Pferdes trotzdem absichtlich eine Stute decken, so kann er dafür bestraft werden. Sieger Bei einer Körung wird gegebenenfalls der Körungssieger angegeben, dieser Hengst hat die höchste insgesamte Punktzahl aller Hengste erreicht . Der Reservesieger hat die zweitbeste insgesamte Punktzahl aller Hengste erreicht und der zweite Reservesieger hat die dritte insgesamte Punktzahl aller Hengste erreicht. Hengstleistngprüfung Hier werden *) Int.=Interieur, Schr. = Schritt, Tr. =Trab,Gal. = Galopp, Ritt. = Rittigkeit, Spr. = Springanlage, **) G = Gewichtete Gesamtnote, D = Dressurbetonte Endnote, S = Springbetonte Endnote bewertet. Das Interieur (der Charakter) wird von dem Reiter und von dem Richter beurteilt, Schritt,Trab und Galopp werden unter dem Sattel und auf dem Boden vorgeführt. Diese werden nur von dem Richter beurteilt. Sollten Tölt,Foxtrott,Pass oder Rennpass dazukommen werden diese Pferde in einer Spezialkörung für Gangpferde bewertet. Die Springanlage wird unter dem Sattel und beim Freispringen beurteilt. Dabei wird eine Verweigerung schlechter beurteilt als wenn das Pferd die Stange abwirft. Dies wird als Ungehorsam gezählt und wirkt auch auf das Interieur ein. Außerdem wird der Springstil des Pferdes beurteilt. Abstammung Gewollt ist hier das mindstens der Vater gekört ist wenn nicht gibt es hier großen Punktverlust. Außerdem sollte in drei Generationen (mit dem zur Körung geschicktem Pferd) mindestens ein Pferd gekört bzw. prämiert sein. Dabei gibt es höhere Punkte desto höher der Titel ist. Außerdem ist erwünscht das der Vater oder ein Pferd aus dem Stammbaum berühmt oder bekannt ist, sowohl virtuell bekannt als auch real bekannt. Hier als Beispiel wäre Donnerhall, ein großer Pluspunkt in der Bewertung. Virtuell Virtuell sollte der Vater mindestens nachweißbar sein sonst fällt das Pferd durch. Dabei gibt es hier wieder Pluspunkte wenn das Pferd selbstgezüchtet oder von einem anderem Hof gezüchtet ist oder wenn auch andere Pferde im Stammbaum nachweißbar sind. Wenn die dritte Genration(ohne das Pferd) nicht angegeben ist gibt es keinen Punktabzug!Da die meißten Höfe nur V - VV angeben. Farbabkürzungen B. = Braun Db. = Dunkelbraun Df: =Dunkelfuchs F. = Fuchs R. = Rappe Sch. = Schimmel Schwb. = Schwarzbraun Titel 00-149 Pkt. : nicht gekört 150-169 Pkt. : gekört 170-179 Pkt. : Bundesprämienhengst 180-199 Pkt. : Staatsprämienhengst 200-210 Pkt. :Elitehengst Außerdem kann der Titel vorläufig nicht gekört angegeben werden, das Pferd kann nach einem vorgegebenen Zeitraum wieder zur Körung erscheinen. Dies kann zum Beispiel gewählt werden wenn das Pferd an dem Körtag krank war oder sein Potential nicht austrainiert war.
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