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Geschrieben von Krissy* am 24.06.2007 um 09:19:
Fragen zu Turnieren
Habe ein paar Fragen da meinem ersten Turierstart nicht mehr viel im Wege steht, halt nur diese Fragen
- Muss man für einen Rw bzw. E im Verein sein? Ich weiß das es ab 2008 nichtmehr so ist das man es in manschen sein muss, aber in welchen prüfungen?
- Sind die Netten Ohrentüten / Fliegenhauben / Ohrenkäppis erlaubt im RW ?
-Welche Art Hilfszügel sind für den Rw genehmigt?
Hoffe es antworten ein paar
Sonderzeichen im Titel entfernt.
Geschrieben von Susan am 24.06.2007 um 10:38:
RE: Fragen zu Turnieren
Zitat: |
Original von Krissymaus
Habe ein paar Fragen da meinem ersten Turierstart nicht mehr viel im Wege steht, halt nur diese Fragen
- Muss man für einen Rw bzw. E im Verein sein? Ich weiß das es ab 2008 nichtmehr so ist das man es in manschen sein muss, aber in welchen prüfungen?
- Sind die Netten Ohrentüten / Fliegenhauben / Ohrenkäppis erlaubt im RW ?
-Welche Art Hilfszügel sind für den Rw genehmigt?
Hoffe es antworten ein paar
Sonderzeichen im Titel entfernt. |
Du musst für jedes offizielle Turnier in einem Verein sein, egal ob RWB oder S-Dressur
- Das mit den Ohrentüten kann ich dir nicht genau sagen, ich darf sie verwenden hab aber auch schon gehört dass sie verboten sind. Da fragste lieber die Leute in deiner Gegend
- Dreieckszügel, Ausbinder, Stoßzügel mehr nicht
Geschrieben von Ayala am 24.06.2007 um 10:49:
Ohrenschutz >> Nur als Schutz gegen Fliegen
Hilfszügel >> Gleitendes Ringmartingal (plus das, was Susan gesagt hat)
Geschrieben von sarahpferd am 24.06.2007 um 10:50:
- Muss man für einen Rw bzw. E im Verein sein? Ich weiß das es ab 2008 nichtmehr so ist das man es in manschen sein muss, aber in welchen prüfungen?
Jop du musst sogar für Führzügel in einem Verein sein
- Sind die Netten Ohrentüten / Fliegenhauben / Ohrenkäppis erlaubt im RW ?
Ja, in jeder Prüfung glaub ich,wüsste nciht warum sie Verbtoen werden sollten?!
-Welche Art Hilfszügel sind für den Rw genehmigt? Alle ausser Schlaufzügel
Dreiecker,Stoß,Normale Ausbinder .. (Martringal zähle ich nicht zu Hilfszügeln,darfst aber auch verwenden)
Geschrieben von Ricky am 11.09.2009 um 23:30:
Zitat: |
Original von Mareike87
Auf jeden Fall erlaubt:
- Halsverlängerer
- Dreieckszügel (seitlich und unten)
- Ausbindezügel
- Stoßzügel
- Martingal |
nein. Da wurde ich(gaaanz früher im Rw) schon drauf angesprochen, dass ein Halsverlängerer verboten ist
Geschrieben von VanillaSkyHorse am 11.09.2009 um 23:39:
Ein Martingal ist auch nur im Springen erlaubt! In der Dressur nicht..
Geschrieben von Ricky am 12.09.2009 um 21:41:
Zitat: |
Original von Mareike87
Achtet mal darauf, von wann der Thread ist.
Als ich die Frage beantwortet habe, galt noch die alte LPO. |
ups...^^ aber auch schon damals wars verboten..;D
wurd mir irgendwie vor 4 oder 5 Jahren mal gesagt, dass es verboten is
Geschrieben von Carina_05 am 13.09.2009 um 22:53:
In manchen Ausschreibungenb steht aber , dass man auch ohne Verein starten kann.Dann muss man nur eine Haftpflichtversicherung für Reiter und Pferd vorweisen.
Geschrieben von Bayer04 am 13.09.2009 um 23:15:
Ich hab m al ne Frage...
Wenn ich ein Turniernenne muss ich mich als Turnierreiter eintragen oder irgendwie sowas?
Ich hatte im herbst mein RAZ gemacht und hab davobn so ne karte, wo drauf stehtw as ich gemacht habe, wenn ich aufs Turnier fahre muss ich das dann mitbringen?
Und nochwas, darf ich auch SPRWB gehen , wenn ich vorher nen E-Springen gegangen bin?!
Geschrieben von Alia am 14.09.2009 um 08:41:
Das hängt ganz von deiner Leistungsklasse ab.
Wenn du dein Reitabzeichen registriert hast (offiziell eingetragen und nicht nur gemacht), hast du LK 6 und SprRWB sind in der Regel nur für LK0 ausgeschrieben. E-Springen hingegen für beides.
Als Turnierreiter musst du dich nur für LPO Prüfungen eintragen lassen. Und das kostet Geld, also denke ich nicht, dass du ohne irgendwas getan zu haben, eingetragen bist.
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