Gegen Bilderklau - Das Original (https://www.gegen-bilderklau.net/index.php)
- Design, Website, Copyright (https://www.gegen-bilderklau.net/board.php?boardid=80)
-- Fragen zum Copyright (https://www.gegen-bilderklau.net/board.php?boardid=28)
--- Bilder aus Zeitrschriften/Bücher §geklaut§?!? (https://www.gegen-bilderklau.net/thread.php?threadid=10204)
Geschrieben von cowgirlyhorse am 19.04.2005 um 08:31:
Bilder aus Zeitrschriften/Bücher §geklaut§?!?
Hallooo Leuz...
Sind Bilder aus Zeitrschriften/Bücher §geklaut§?! Also normal nicht, da sie ja eigentlich -frei-gegeben werden und daher damit gemacht werden kann, was man will...!! Oder nicht?!?! Also ich würde -nein- sagen!!! Was sagt ihr dazu?!?! Also ich meine mit einscannen, gestalten und benutzen...
Geschrieben von Bettina am 19.04.2005 um 11:54:
Du kannst diese natürlich nicht benutzen, da sie ja nicht unter deinem Copyright liegen. [würde dies in eine andere Kategorie schreiben, also Fotohilfe oder so]. Schließlich hast du ja nicht nachgefragt, ob du sie abfotografieren kannst.
Geschrieben von sarahpferd am 19.04.2005 um 12:25:
wenn du sie benutz ist es genauso illegal! Wenn der Fotograf aber eine internetadresse hat oder du ihn gefragt ahst ist es natürlich legal!
Geschrieben von Bettina am 19.04.2005 um 14:37:
Diese steht auch meist im Impressum oder darunter. Musst du ein wenig suchen, vielleicht wirst du fündig.
Geschrieben von Lars007 am 19.04.2005 um 17:07:
Zitat: |
Original von sarahpferd
Wenn der Fotograf aber eine internetadresse hat oder du ihn gefragt ahst ist es natürlich legal! |
Es ist nur dann legal, wenn der Rechteinhaber (meist der Zeitschriftenverlag!) es dir erlaubt hat. Nur weil der Fotograf eine Homepage hat, darf man noch lange nicht alle seine Fotos kopieren.
Geschrieben von cowgirlyhorse am 21.04.2005 um 09:22:
Ich meine das mit den Bildern aus Zeichtschriften/Büchern nicht NUR für mich, sondern allgemein. Also ich denke schon, dass mandie Bilder für sich selbst nehmen darf, wenn man sie nicht irgendwo veröffentlicht oder ähnliches!!! Z.B. nicht ins Web stellen. Aber man darf sie doch eigentlich halt für sie selbst benutzen, also auf PC oder so.
Geschrieben von Lars007 am 21.04.2005 um 12:54:
Zitat: |
Original von cowgirlyhorse
Aber man darf sie doch eigentlich halt für sie selbst benutzen, also auf PC oder so. |
Meistens wird auch das verboten sein, wird aber doch gebilligt in Ermangelung einer Überprüfungsmöglichkeit.
Geschrieben von Urania am 21.04.2005 um 17:24:
Achtung!
Auf Wünsch gelöscht!
Geschrieben von cowgirlyhorse am 03.05.2005 um 10:01:
Mh... gute Infos kommen hier zusammen!!

Supa!
Und wenn man nicht das ganze Bild, sondern nur ein paar Ausschnitte davon nimmt?!
Geschrieben von Mindgame am 03.05.2005 um 10:11:
bei einem Ausschnitt sieht es ganz genau so aus
Geschrieben von cowgirlyhorse am 03.05.2005 um 11:00:
Zitat: |
Original von Mindgame
bei einem Ausschnitt sieht es ganz genau so aus |
Wie siehts denn da aus????
Geschrieben von Mindgame am 03.05.2005 um 11:17:
Auch illegal, außer man hat die Erlaubniss von dem, der über die Bildrechte verfügt, das ist je nach Vertrag zwischen Fotograf und Verlag einer oder beide.
Geschrieben von cowgirlyhorse am 10.05.2005 um 08:34:
Wenn man ein schickes Bild gefunden hat, es verwendet und sich keiner drüber sorgt, was ist dann?! Dann kann mans doch eigentlich ganz normal verwenden, oder?! *lol*
Okay, gut. Naja, wenn man ein Bild in ner Zeitschrift findet, muss man dann den Verlag anschreiben und fragen, ob das Bild benutzt werden darf?!?!? *dumm.ausfrag*
Wo stehen die Regeln, wie das mit den Erlaubnissen sein muss?!?
Geschrieben von Lars007 am 10.05.2005 um 14:26:
Grundsätzlich gilt: "Wo kein Kläger, da kein Richter." Wenn du also - unerlaubterweise - eine urheberrechtlich geschützte Sache so benutzt, dass die Schutzrechte verletzt werden und der Rechtinhaber dies toleriert, wird das ganze noch lange nicht legal.
Fragen muss man immer den Rechteinhaber. Bei einer Zeitschrift o.ä. frag am Besten beim Verlag an, die werden dir weiterhelfen und wenn sie die Rechte nicht selber halten, an den Rechteinhaber verweisen. Ansonsten helfen dir die Kennzeichnungen der Bilder (Kürzel, Agentur, etc.) und das Impressum der Zeitschrift.
Diese ganzen Sachen hier sind größtenteils im Urheberrechtsgesetz festgehalten, dieses findest du z.B. unter
http://transpatent.com/gesetze/urhg.html
Geschrieben von cowgirlyhorse am 10.05.2005 um 14:43:
Joah. Wenn man nicht erwischt wird, hat man echt schwein!!
Forensoftware: Burning Board, entwickelt von WoltLab GmbH