Hallo Bobbala,
vielen lieben Dank für die prompte Antwort, aber der Link hilft mir leider nicht wirklich weiter. Das Urheberrecht sag mir schon etwas, aber die entscheidende Frage ist für mich bedauerlicherweise nicht ausreichend beantwortet.
Wenn auf den Fotos Personen mit abgebildet wären, müsste man auch die noch geltenden Paragraphen des KUG (Recht am eigenen Bild)
http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html
beachten, aber welcher Paragraph schreibt mir denn bitte vor, dass ich den Besitzer der Tiere um Erlaubnis/Zustimmung zu einer Veröffentlichung/Vermarktung fragen muss, bzw. gegen welches Gesetz würde ich damit verstoßen oder was kann der Besitzer der Tiere für Rechtmittel gegen mich einleiten? Sicherlich kann es möglich sein, dass man sich damit persönlichen Ärger einhandelt oder die Sympathie und weitere Aufträge verloren gehen, aber rein rechtlich gesehen, habe ich noch keinen entsprechenden Paragraphen gefunden.
Als Beispiel könnte ja der Thread
Rufschädigung und Geschäftsschädigungen! dienen. Hier geht es weiter
Diskussion zu "Kritik, Anregungen » Rufschädigung und Geschäftsschädigunen!" Dort muss man jedoch auch in Betracht ziehen, dass die Fotos wahrscheinlich laut § 22 Satz 2 KUG verstoßen, wo es heißt "Einschränkungen können sich jedoch aus der Veröffentlichung ergeben, da eine Aufnahme nicht in entstellendem Zusammenhang verwendet werden darf." Wenn man jedoch ein Foto dafür verwendet um es auf einer Tasse zu zeigen, kann dieser Paragraph wohl auch nicht greifen. Oder ist das Abbild eines Tieres auf einer Tasse etwa als "entstellter Zusammenhang" zu betrachten? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Was könnte dieser Peter wohl mit "andere Gesetze außer UrhG" wie Wettbewerbs- und Markenrechte gemeint haben?
Über eine Antwort die mir weiterhilft würde ich mich sehr freuen, da Du mir in diesem Thema einen sehr bewanderten Eindruck machst. Ich selbst frage mich nämlich auch schon seit geraumer Zeit, was man mit den geschossenen Fotos anstellen darf und was nicht und solange keine Menschen darauf abgebildet sind oder es gegen § 22 Satz 2 KUG verstößt, ist mir nichts über eine Zustimmungserklärung des Tierhalters bekannt. Aber vielleicht irre ich mich ja auch. Kann ja sein. Irren ist menschlich.
Ober gibt es irgendwelche Exklusivrechte für besondere Zuchttiere von denen ich noch nichts weiß, die nur ein bestimmter Fotograf fotografieren und veröffentlichen/vermarkten darf?
Liebe Güße,
und mach weiter, so wie bisher.
@Aicha & Sunny10:
http://www.pferdebilder.info/ModellVereinbarung.pdf