Kopflos
Zitat: |
§ 24 Urheberrechtsgesetz
Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird. |
Bedeuetet dies, dass ich sämtliche Fotos als Referenzbilder für Zeichnungen/LineArts nutzen darf, solange am Ende ein eigenständiges Werk entsteht?
Hier zwei Beispiele, bei denen ich (eigene) Fotos benutzt habe.
Vorlage -->
Line Art
Vorlage -->
Zeichnung
Freu mich über Antworten,
kopflos
SKiPPi
Ich kenne mich da jetzt nicht so aus, aber ich würde einfach mal Ja sagen. Aber wie schon gesagt - ich kenne mich damit auch nicht so aus!
White_Mustang
Im Grunde steht das da so drin.
Du solltest also das Foto, wie du es in deinem zweiten Beispiel auch getan hast, nicht 1 : 1 kopieren, sondern wirklich etwas eigenes daraus machen... Anderer Hintergrund, andere Zeichnung oder Fellfarbe, dann steht dem im Grunde (und lt. dem Paragraphen) nichts im Wege.
Auch in deinem zweiten Beispiel ist mir ein Unterschied zum Foto (die Ohren des Pferdes) aufgefallen, demnach ein eigenes Werk und lt. dem Gesetzestext in Ordnung. Selbst Markenlogos dürften unter diesem Gesetz fallen und bei Änderung nutzbar werden, insofern man das mal braucht...
Kopflos
Super, vielen Dank für eure Antworten, dann habe ich das ja richtig verstanden
lg, kopflos