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abgesehen davon, dass ich bei youtube nicht angemeldet bin: wo steht das? |
Du bekommst die Möglichkeit, das beim Hochladen des Videos auszuwählen und kannst es auch nachträglich angeben, falls gewünscht.
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edit2: und nur, weil das einbetten nicht illegal ist, heißt es nicht, dass das verbreiten von illegalen Materialien ebenfalls legal ist. |
Das Verbreiten ist - natürlich - nicht legal. Da hast du vollkommen Recht. Darüber, ob das Einbetten als Verbreitung gesehen werden kann, könnte man sich vermutlich streiten.
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Ja, das kann man von Nutzern verlangen. |
Von Seitenbetreibern, die Inhalte einstellen, kann man das tatsächlich verlangen. Von einfachen Nutzern - meiner Meinung nach - nicht - zumindenst nicht, ohne, dass Youtube darauf hinweisen müsste.
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Also ich persönlich möchte keine illegalen Videos auf meiner Internetseite haben, nur weil youtube es mal wieder nicht geschafft hat, illegales Material zu löschen. |
Das ist deine eigene Meinung - dagegen kann, darf und will ich nichts sagen.
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Und ich denke mal, dass man als Weiterverwender ebenso strafbar dafür wäre, egal ob das Video nun von Youtube kommt oder von einer anderen Seite. |
Den Inhalt vorher zu prüfen ist natürlich immer ratsam. Jedoch, wenn es sich z.B. um ein Forum handelt, ist dabei natürlich der Ersteller des Beitrags verantwortlich, schließlich kann der Betreiber erst eingreifen, wenn er von dem Verstoß weiß. Allerdings macht sich in erster Linie natürlich der Einsteller des Videos strafbar.
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Richtung und das Weiterverbreiten? |
Weiterverbreitung ist natürlich illegal, ABER: sofern das Einbetten zugelassen ist, hat sich der Ersteller des Videos damit einverstanden erklärt. Damit ist zumindenst ein Verstoß gegen das Urheberrecht dieses ausgeschlossen.
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Yep und diesen Player zu verwenden, wenn es sich nicht um das eigene Musikmaterial handelt, ist ebenfalls illegal. Raubkopien, auch genannt, auch wenn sich diese Kopie dabei nicht um ein physisches Medium handelt. |
Es wäre vermutlich sogar bei eigenem Inhalt unzulässig, es sei denn, der Player wurde von Youtube zugelassen. Ich weiß nicht, wie die AGB von Youtube da aussehen, aber es wäre denkbar.
Wie auch immer. Auf die eventuelle Illegalität des Vorhabens ist natnat nun hingewiesen und ansonsten würde ich sagen, wir belassens dabei, denn die eigentliche Frage ist beantwortet

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LG