Übertragen werden folgende Nutzungsarten:
- das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, das Bildmaterial im Rahmen der angeführten Nutzungsarten beliebig - auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Bild-/Ton-/Datenträgern - zu vervielfältigen und zu verbreiten und/oder vervielfältigen und/oder verbreiten zu lassen.
- das Abruf- und Onlinerecht, d.h. das Recht, das Bildmaterial mittels analoger, digitaler, oder anderweitiger Speicher- bzw. Datenfernübertragungstechnik, mit oder ohne Zwischenspeicherung, drahtlos oder mittels Kabel zur Verfügung zu stellen.
- das Senderecht, d.h. das Recht, das Bildmaterial im Rahmen der vorstehend angeführten Lizenzart beliebig oft in allen technischen Verfahren (z. B. analog, digital, hochauflösend, inkl. DVB-T, -C, -S und -H) durch Funksendungen, wie Ton- und Fernsehfunk, Drahtfunk, Hertz'sche Wellen, Laser, Mikrowellen etc. oder ähnliche technische Einrichtungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, unabhängig davon, ob die Ausstrahlung mittels terrestrischer Funkanlagen, Kabelfernsehen (auch soweit über Telefonnetz) unter Einschluß der Kabelweitersendung, Satelliten unter Einschluß von Direktsatelliten (DBS), sonstiger Daten- oder Telefonleitungen oder -Netze wie ISDN, DSL, GSM, UMTS, Richtfunk, Powerline (Stromleitungen) etc., sonstiger technischen Einrichtungen oder mittels einer Kombination der Übertragungswege erfolgt.
- das Druckrecht, d. h. das Recht, das Bildmaterial im Rahmen der vorstehend angeführten Lizenzart zur Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung von bebilderten oder nicht-bebilderten Büchern, Heften und sonstigen Druckwerken zu nutzen. Ausgenommen ist eine Nutzung in Bildkatalogen und artverwandten Bildsammlungen.
- das Videogrammrecht, d. h. das Recht zur Auswertung des Bildmaterials durch Vervielfältigung und Verbreitung auf analogen und digitalen Bild-/Ton-/Datenträgern jeder Art. Die Videogrammrechte umfassen insbesondere sämtliche Speichermedien (Bild-/Tonträger) aller Art (CD, DVD usw.)
- das eingeschränkte Bearbeitungsrecht, d.h. das Recht, das Bildmaterial unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden wie folgt zu bearbeiten: Änderung der Bildgröße (Vergrößerung, Verkleinerung, Beschneidung), Umwandlung der Farbinformationen, Änderung der Far-, Kontrast- und Helligkeitswerte. Das Recht zu anderweitigen Änderungen am Bildmaterial verbleibt beim Urheber.
Sämtliche weiteren Rechte an den Bildern, einschließlich sämtlicher Urheberrechte und sonstigen gewerblicher Schutzrechte, die sich auf das Bildmaterial beziehen, verbleiben beim Urheber.
Nicht übertragen werden insbesondere:
- Das Recht zur Werbung, d. h. das Recht, das Bildmaterial unverändert, bearbeitet, umgestaltet oder weiterentwickelt, ganz oder ausschnittsweise, zu Werbezwecken zu nutzen, z. B. in Programmvorschauen, im Fernsehen, im Kino, in Druckschriften (Werbeanzeigen, Plakate, Programmankündigungen etc.), Telefonmehrwertdiensten, Internet (z. B. Pop-up-Fenster, Werbebanner etc.) zu nutzen, wobei diese Werbeformen nicht abschließend sind.
- das Merchandisingrecht, d.h. das Recht zur kommerziellen Auswertung des Bildmaterials durch den Verkauf des Bildmaterials oder die Herstellung und Verbreitung von Waren aller Art, welche das Bildmaterial darstellen (z.B. Poster, Postkarten, Kleidungsstücke, Druckschriften einschließlich Comics, Tonträger, Kopfbedeckungen, Mousepads, Buttons etc.) |