Entziehung des Fotorechtes ?

sunlight94
Hi ,
ich hab ein kleines Probleme und würde mich einfach gerne darüber informieren .

Also , ich habe vor einigen Wochen Bilder von dem Pony einer Bekannten gemacht , mit ihrer Erlaubnis , da sie mich darum gebeten hatte . ICh hatte auch mit ihr abgesprochen , dass sie Bilder nacher als Beispiel auf meine Hompage veröffentlicht werden dürfen und sie hat es ausdrücklich erlaubt .
Jedoch will sie mir nun verbieten , die Bilder weiterhin als Beispiel zu nutzen , will sie aber selber im Internet verbreiten .
Nun hab ich ein paar Fragen dazu :
Darf sie mir das einfach verbieten , nachdem sie mir die Erlaubnis schon gegeben hatte ?
Und darf sie dann die Biilder aber selber weiterhin ins Netz stellen ?

Würde mich über einige Antworten freuen und ich weiß , am einfachsten wäre es das untereinander zu klären , aber sie hat komplett den Kontak abgebrochen unglücklich ohne das es einen Grund dafür gab !

lieben Gruß
orllando123
Zitat:
Und darf sie dann die Biilder aber selber weiterhin ins Netz stellen ?


Wenn du das nicht möchtest und es ihr verbietest darf sie das meine ich nicht, weil das Copyright der Bilder bei dir liegt. Augenzwinkern
Black Katrin
Zitat:
Original von Jeanny
Zitat:
Darf sie mir das einfach verbieten , nachdem sie mir die Erlaubnis schon gegeben hatte ?


Wenn nichts schriftlich festgehalten wurde mit Unterschrift u.ä., bin ich der Meinung, darf sie das durchaus. Deswegen ists immer am Besten, sowas im Vorfeld schriftlich zu regeln. Augenzwinkern


so leicht ist das ganze auch wieder nicht... in der Schweiz zB gilt das Recht des Handschlages, also auch mündliche abmachungen. aber grundsätzlich bevor man sich in unendlichen ärger rein steigert würde ich sie aussen vorbehalten.
~Shadow~
Zitat:
Original von Jeanny
Zitat:
Darf sie mir das einfach verbieten , nachdem sie mir die Erlaubnis schon gegeben hatte ?


Wenn nichts schriftlich festgehalten wurde mit Unterschrift u.ä., bin ich der Meinung, darf sie das durchaus. Deswegen ists immer am Besten, sowas im Vorfeld schriftlich zu regeln. Augenzwinkern

Aber am Besten du wartest nochmal ab, ob dir jemand etwas genaueres darüber sagen kann. Augenzwinkern


Du als Urheber der Bilder darfst ihr jegliche Nutzung verbieten.

Geht es denn hier um Aufnahmen von dem Pony ohne sie, also ist sie mit auf den Fotos? Wenn nicht, gilt dafür nämlich etwas anders.

Zitat:
Eigentumsrecht von Tieren
Wird ein Pferd auf der Koppel vom Feldweg aus, ein Hund auf der Straße etc. fotografiert, bedarf es keiner Zustimmung des Eigentümers der Tiere.
Dennoch darf aber kein fremdes Grundstück ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers betreten werden, um die Pferde auf deren Koppel zu fotografieren.

Persönlichkeitsrecht des Halters

Sind auf dem Foto neben dem Tier der Halter des Hundes oder der Reiter mit abgebildet, gelten wieder die allgemeinen Grundsätze des Rechts am eigenen Bild und es muss im Regelfall eine Einverständniserklärung der abgebildeten Person eingeholt werden, die dann sicherheitshalber auch die Verwertung der Tierfotografie mit umfasst. Denn wird eine Beziehung von der Person zum Tier hergestellt, handelt es sich um ein personenbezogenes Datum, § 3 Abs. 1 BDSG, das den Schutzrechten des Bundesdatenschutzgesetzes als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Art. 1, Art 2 Grundgesetz, unterliegt.
sunlight94
Nein , sie ist auf keinem der Bilder drauf .
~Shadow~
Ja, das heißt dann dass ihr Pony auf den Fotos abgebildet ist, brauchst du die Einverständniserklärung deiner Freundin nicht, sofern du dich nicht unerlaubt auf fremden Grundstück befandest, um ihr Pony abzulichten. Augenzwinkern
wiwi
Zitat:
Original von orllando123
Zitat:
Und darf sie dann die Biilder aber selber weiterhin ins Netz stellen ?


Wenn du das nicht möchtest und es ihr verbietest darf sie das meine ich nicht, weil das Copyright der Bilder bei dir liegt. Augenzwinkern


Dito. Es sind eigentlich eher deine Bilder, da DU sie gemacht hast, nicht sie. Sie muss dich also ebenfalls um Erlaubnis fragen, wie du sie.
Carina
wiwi falsch! Denn wenn nur das Pony drauf ist, dann braucht sie keine Erlaubnis. Nur die Besitzerin braucht die Erlaubnis von ihr, das es ums Copyright geht.
Anna1985
Verträge können genauso mündlich abgeschlossen werden und gelten dann auch. Die Schriftform ist (in diesem Fall) nicht zwingend vorgeschrieben.

(Wenn du dir beim Bäcker ein Brötchen kaufst unterschreibst du ja auch nichts.)
Dome
Ich hab mir jetz alles durgelesen und fasse mal zusammen :

Du als Fotografien der Bilder hast das alleinige Recht an diesen Bildern. Und da du ja wohl kaum unerlaubt auf dem Grundstück warst ist die entsetehung der Bilder ebenfalls rechtens.

Die Abbildung, hier im Falle das Pony, gilt als Sache/Gegenstand und da deine "Freundin" nicht mit auf den Fotos ist hat sie auch kein Anrecht auf die Bilder obwohl das Pony auf dem Bild ihr Eigentum ist.

Letzten Endes hat sie keinerlei rechte an den Bilder und kann dir auch nicht verbieten sie zu verwenden. "ES SIND DEINE BILDER" du kannst mit ihnen also machen was du möchtest.
sunlight94
Okay , danke nochmal für all die Antworten smile
lg