Allgemeine geschäftsbedingungen

Lars007
Salvatorische Klausel?
Bobbala
Zitat:
Die „salvatorische Klausel“ sichert die Gültigkeit eines Vertrags für den Fall, dass einzelne Bestandteile entweder bei Abschluss bereits ungültig waren oder wenn sie später, z. B. durch eine Gesetzesänderung, ungültig werden.


Augenzwinkern ... was google alles weiß *ggg*
Lars007
jopp, z.B.
Zitat:
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel

Eine in Deutschland gebräuchliche salvatorische Klausel kann wie folgt lauten:

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Urania
Auf Wünsch gelöscht!
Lars007
Zitat:
Original von Urania
Moin Moin,

nur mal so als Einwurf.. darf jemand unter 14 überhaupt Verträge eigenmächtig abschließen und haben die dann Rechtsgültigkeit? *keine Ahnung*

Lieben Gruss
Urania

Unter 14 Jahren greift der Schutz des BGB in vollem Umfang, soll heißen: Schwebend unwirksam bis zur Einverständnis eines Erziehungsberechtigen.
Fairy
ähm also fotomodelanbieter hört siche rtwas komisch an.,..