darf ich fotos weitergeben?

Melody
Hai!

Würde gerne mal wissen ob ich Fotos die eine Fotografin gemacht hat VON MIR...ob ich die weitergeben darf...zum Beispiel an eine Zeitung...darf ich das einfach so?
Bilder zeigen ja mich......
.happyness.
Ich bin mir nicht ganz Sicher, aber ich glaube nicht! Schließlich hat die Fotografien ja das Foto gemacht und somit liegt der Kopierschutz ja bei ihr. Weiß es halt aber nicht genau.

Lg
Jenny
Melody
ja ich weiß aber eigentlich bin ja ICH drauf also deswegen würd mich das mal sehhr interessieren großes Grinsen
Käferhörnchen
Wie .happyness. schon gesagt hat, hat die Fotografin ja das Bild gemacht. Auf der anderen Seite sieht man in Zeitungen auch Passfotos und so... (okay, ob das legal ist, weiß ja keiner).
Vielleicht solltest du einmal direkt bei der Fotografin nachfragen.

lg, Käferhörnchen
+Debbie+
Nein, außer ihr habt das Vertraglich geregelt. Das Urheberrecht liegt bei der Fotografin Augenzwinkern
Sidney
Und wie sieht das aus, wenn die Fotografin OHNE schriftliches Einverständnis die Bilder von Melody auf ihrer Homepage ausstellen würde? Darf sie das?
+Debbie+
Nein, denke nicht. Trotzdem dürfte sie die dann nicht weitergeben.
Ceres
Zitat:
Original von Sidney
Und wie sieht das aus, wenn die Fotografin OHNE schriftliches Einverständnis die Bilder von Melody auf ihrer Homepage ausstellen würde? Darf sie das?


das darf die fotografin in dem falle dann genau so wenig wie die Threaderstellerin die fotos einfach weitergeben.

egal ob du drauf bist oder nicht, das copyright liegt beim fotografen und damit hast du keinerlei rechte dran wenn sie dich fotografieren durfte. wenn dus machen willst musst du die erlaubnis der fotografin haben.
Melody
okaaay danke smile smile
.chilli
Dazu gab letztens ein Gerichtsurteil, wo jemand Passfotos die im Studio von ihm gemacht wurden, für Onlinebewerbungen nutzen wollte. Er stellte einen Lebenslauf auf seine Homepage, der einsehbar war. Obwohl kein Vertrag schriftlich festgehalten wurde, wurde die Nutzung der Bilder für solche Dinge untersagt, da der Aussteller mit den Fotos auf eine Art Geld verdiente, die Bilder also kommerziell nutzte.
Ich denke, der Fall liegt hier ähnlich. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass mit dem Erwerb der Bilder -ohne schriftlicher Vetrag- nicht das Recht auf eine kommerzielle Nutzung übertragen wird. Dafür sei eine weitere Vereinbarung zu treffen, die dieses Recht ausdrücklich einschließt.
Dazu muss ich sagen, dass nicht jedes Gericht das genauso sieht. Aber ich denke, es ist zumindest ein Anhaltspunkt, welche Nutzungen eingeschlossen werden, wenn kein gesonderter schriftlicher Vetrag festgehalten wird.

Quelle: FotoHits