Darf ich?

Rugby
Da ihr ja alle verschiedener Meinungen seit wüsste ich das mal gerne:

Also: Ich will mir einen privaten VRH und eine private Page wo ich meine Zeichnungen ausstelle machen. Darf ich meine Adresse auch so da ins Impressum schreiben?:

Franziska ********
********** **
24*** **********

Telefon:*****-****

Vollständige Adresse nur aus triftigen Grund per Mail. Bitte keine Spaßanrufe, Droh- und Beleidigungsbriefe!

Sollte ich gegen irgendein Recht verstoßen, bitte Mailen sie es mir! Bitte nur ernste Dinge!

Außerdem sind Spammails absoulut verboten. Quatschmails auch.

Danke, Franziska ********


Würde das gehen?
Tequila
Ja, solange du die korrekten Daten dort einträgst, wo sich jetzt die Sternchen befinden smile
Rugby
Aber ich meine GENAU so wie es da steht...

Ansonsten darf ich mir keine Homepage machen traurig
Ayana
Entweder ganz oder gar nicht. Die Sternchen bringen dich da auch nicht weiter, was hilft es mir, wenn ich weiß, wie viele Buchstaben dein Nachname oder deine Straße hat? Einen Brief (eine Abmahnung, wenn du willst) kann ich dir da im Ernstfall auch nicht hinschreiben.
Tequila
Zitat:
Original von Rugby
Aber ich meine GENAU so wie es da steht...

Ansonsten darf ich mir keine Homepage machen traurig

Nein, dann wirst du wohl entweder keine eigene Homepage "machen" dürfen, oder das Risiko einer Anzeige eingehen müssen..

Edit: Ihr seid doch doof! großes Grinsen
Rugby
Das heißt dann wohl für mich:...


Kleine Franzi traurig, da sie sich keine Hoempage wegen diesem sch**ß Impressumfirlefanz machen darf... *heulheulheulheulheul*


Edit: Dann gehe ich alle meine schicken Homepages löschen...
Tequila
Zitat:
Original von Rugby
Das heißt dann wohl für mich:...


Kleine Franzi traurig, da sie sich keine Hoempage wegen diesem sch**ß Impressumfirlefanz machen darf... *heulheulheulheulheul*


Edit: Dann gehe ich alle meine schicken Homepages löschen...

Tjaja, die Welt ist schon hart und gemein! smile
Rugby
Hast recht!

Wer mach ein "Antiimpressumfirlefanz" Club auf?

*Immernochheul*
pcdfan
Also ich bin selbst nicht gegen Impressume weil sie doch sehr nützlich sind un dich denmke nicht, da es ja 100000.. Seiten im WWW gibt, dass dir irgendjemand einen 'Drohbrief' oder sonst was schreiben wird o.O
Rugby
Habe eben ma rumgeguckt:

Diese Höfe haben keine Adresse oder eine unvollstände im Impressum. Von denen gibts noch mehr. Wieso sagt ihr es denen eigentlich nich?

http://gutrabia.oyla23.de
http://pferdetraum.oyla13.de
http://www.beepworld.de/members99/ts-summerland
http://yaloupe.ya.funpic.de/

Nichts gegen die angegebenen VRH´s!
Tequila
Weil es nicht unser Problem ist, wenn die Besitzer eine Anzeige bekommen! großes Grinsen
Rugby
Ich merke jetzt schon, dass es ohne einen eigenen VRH langweilig is...

Ich denke ich werde einfach hier meine "Fotopage" machen.

Und ich werde mich statt mit VRH´s mit Pixelzeug beschäftigen!
Tequila
Genau, mach das! smile
Oder such dir einen schon bestehenden VRH, der ein Impressum hat und arbeite einfach daran mit.. smile
Oder eine Mitbesitzerin, die bereit ist sich ins Impressum schreiben zu lassen..
Rugby
Zitat:
Original von Tequila
Oder eine Mitbesitzerin, die bereit ist sich ins Impressum schreiben zu lassen..



Danke!!!!!!!!! *Abknutsch*
Ceres
Die wesentliche Reform der deutschen Gesetzgebung im Bereich der Information und Kommunikation erfolgte durch das Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste (Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz - IuKDG) vom 22. Juli 1997.

Bürgerliches Gesetzbuch [Bearbeiten]

§ 312 c BGB (Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen) und folgende Paragraphen sowie die Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung - BGB-InfoV) bestimmen, dass ein Kunde sich vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags stets über die ladungsfähige Adresse des Unternehmers erkundigen kann.

Ablösung des Teledienstegesetz

Das Teledienstegesetz wurde zum 1.3.2007 durch das Telemediengesetz abgelöst.

Telemediengesetz

Das neue Telemediengesetz (TMG) sieht eine ähnliche Regelung wie das TDG vor: Die allgemeinen Informationspflichten wie z. B. die Impressumspflicht gelten nach § 5 nur "für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien". Der Gesetzesentwurf vom 19. April 2005 enthielt noch eine allgemeine Impressumspflicht auch für nichtkommerzielle Angebote. Die aktuelle Formulierung bedeutet aber nicht, dass nichtkommerzielle Betreiber von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen wären, nur weil ihre Online-Angebote kostenlos sind.

§ 5 TMG legt die folgenden allgemeine Informationspflichten fest:

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b)die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c)die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt

Mit andren worten:
Nur bei gewerblichen Angeboten muss eine vollständige Kontaktivitätsmöglichkeit geboten werden. Impressumspflicht besteht auch bei nichtgewerblichen Seiten, jedoch muss nicht vollständige Adress oder Telefonnummer angegeben werden. Missbrauch von Adressen und Telefonnummern ist sowieso mal verboten, aber es würde auch reichen wenn du deinen vollständigen Namen, PLZ und Land angegeben hast so wie eine funktionierende und erreichbare emailadresse so wie haftungsausschluss.
Tequila
Super, du hast es mal wieder geschafft ein bisschen Verwirrung für mögliche Mitleser in die Sache zu bringen! Augen rollen
Was ab wann und warum als "gewerblich" gilt und was nicht ist so komplex und strittig, dass jede Seite hier ein Impressum brauch, um nicht Gefahr zu laufen eine Anzeige zu bekommen!
Da hilft es auch nicht, dass irgendjemand hier einen Auszug postet, durch den sowieso fast niemand durchsteigt! smile
Sidney
Zitat:
Original von Tequila
Super, du hast es mal wieder geschafft ein bisschen Verwirrung für mögliche Mitleser in die Sache zu bringen! Augen rollen
Was ab wann und warum als "gewerblich" gilt und was nicht ist so komplex und strittig, dass jede Seite hier ein Impressum brauch, um nicht Gefahr zu laufen eine Anzeige zu bekommen!
Da hilft es auch nicht, dass irgendjemand hier einen Auszug postet, durch den sowieso fast niemand durchsteigt! smile

Ist es nicht so, dass eine gewerbliche Seite erst dann gewerblich ist, wenn man mit einem Angebot (das auf dieser Seite angeboten wird) einen verdienst hat?
Also wenn ich auf einer Seite meine Fotos ausstelle, ist sie nicht gewerblich. Biete ich aber diese Fotos zum Kauf an, so ist sie gewerblich.
Zumindest meinte das meine Lehrerin in BWL.
Tequila
Zitat:
Original von Sidney
Zitat:
Original von Tequila
Super, du hast es mal wieder geschafft ein bisschen Verwirrung für mögliche Mitleser in die Sache zu bringen! Augen rollen
Was ab wann und warum als "gewerblich" gilt und was nicht ist so komplex und strittig, dass jede Seite hier ein Impressum brauch, um nicht Gefahr zu laufen eine Anzeige zu bekommen!
Da hilft es auch nicht, dass irgendjemand hier einen Auszug postet, durch den sowieso fast niemand durchsteigt! smile

Ist es nicht so, dass eine gewerbliche Seite erst dann gewerblich ist, wenn man mit einem Angebot (das auf dieser Seite angeboten wird) einen verdienst hat?
Also wenn ich auf einer Seite meine Fotos ausstelle, ist sie nicht gewerblich. Biete ich aber diese Fotos zum Kauf an, so ist sie gewerblich.
Zumindest meinte das meine Lehrerin in BWL.

Das auf jeden Fall. Aber unter das Gesetz fallen noch sehr viele andere Vorraussetzungen. Z.B. Werbung, kostenlose Domains u.v.m.
sepplmail
Bitte nicht schon wieder: Im TMG steht GESCHÄFTSMÄßIG und NICHT gewerblich.

geschäftsmäßig =! gewerblich

Hat das Richter nicht schon ausführlich genug in einem anderen Thread erklärt?
Tequila
Dann halt Geschäftsmäßig großes Grinsen
Ändert aber trotzdem nichts!