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Gegen Bilderklau - Das Original » Userzentrum » Tiere & Pferdesport » [T&P] Wie würdet ihr handeln?| Meine Freundin hat ein Problem... » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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**Cuca** **Cuca** ist weiblich
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Wie würdet ihr handeln?| Meine Freundin hat ein Problem... Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo, meine Freundin hat sich ein Pferd gekauft (ein Holsterinerwallach)! Sie hat ab dem 15.12 einen Stall und das Pferd sollte allerdings schon zum 01.12. aus der box wo es jetzt steht raus! Sie hat dann mit einem anderen Reithof verhandelt ob das Pferd da bis zum 15.12. stehen kann und sie dann 200 € für die Box zahlt (normal kostet sie 400 €). Das ging auch so klar. Gestern ruft sie bei dem Stall an wo ihr süsser noch stand um zu wissen welche Straße das genau ist und noch wegen einigen anderen Sachen. Da wurde ihr gesagt das Pferd wurde gestern (am Samstag) abgeholt!
Die Besitzerin meinte das sie das Pferd bekommt und der Vetrag unterschrieben wird wenn sie den süssen holt (am 01.12.). Dann hätte sie auch die Anzahlung von 400 € bezahlen müssen und den Rest dann in Raten.

Sie hat dann der Besitzerin (also der der das Pferd vorher gehört hat) geschrieben und es kam nur zurück. Ich wusste nicht ob du das Pferd noch willst, also habe ich ihn weiter verkauft!


Ich persönlich finde es eine total unfair. Da meine Freundin gesagt hat, das sie ihn zu 100 % nimmt und es war ja auch alles schon mit den Boxen geklärt!
Meine Freundin kam gestern Abend noch zu mir und hat total geheult!

Was würdet ihr in dem Fall tun?
Kann man die Anzeigen bwz. kann man überhaupt irgendwas machen?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von **Cuca**: 17.11.2008 16:45.

17.11.2008 16:44 **Cuca** ist offline Beiträge von **Cuca** suchen Nehmen Sie **Cuca** in Ihre Freundesliste auf
Jenny Jenny ist weiblich
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Wenn sie noch keinen Vertrag hat ist die Besitzerin ja nicht dazu
verpflichtet, deiner Freundin das Pferd zu verkaufen. Also habt ihr ja
auch nichts in der Hand, sie anzuzeigen....

Soweit würde ich das sagen. Ist natürlich nicht sonderlich toll von der
Besitzerin, das Pferd einfach wegzugeben, aber ich könnte mir auch gut
vorstellen, dass jemand anders ihr mehr Geld oder sofort Geld geboten
hat... da denken viele mehr ans Geld als ans Tier und an andere....

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17.11.2008 16:48 Jenny ist offline Beiträge von Jenny suchen Nehmen Sie Jenny in Ihre Freundesliste auf
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also sie haben emails geschrieben und die hat meine freundin alle noch und da hat meine freundin ja 100 % zu gesagt! das sie ihn nimmt
17.11.2008 16:50 **Cuca** ist offline Beiträge von **Cuca** suchen Nehmen Sie **Cuca** in Ihre Freundesliste auf
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Emails zählen mMn nicht als Vertrag, steht ja keine
Unterschrift drunter... und Emails kann man ja auch
fälschen. Nicht dass ich euch das unterstellen würde,
aber prinzipiell ginge das....

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17.11.2008 16:54 Jenny ist offline Beiträge von Jenny suchen Nehmen Sie Jenny in Ihre Freundesliste auf
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ja gut ich mein das ist ja auch nicht schwer eine mail zu fälschen...

aber kann man da wirklich gar nix machen? unglücklich es war so ein schöner...er war 5 Jahre und ein total wunderschöne Rappe unglücklich
17.11.2008 16:55 **Cuca** ist offline Beiträge von **Cuca** suchen Nehmen Sie **Cuca** in Ihre Freundesliste auf
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Ich würde sagen nein. Ist scheiße, aber ohne Vertrag.... hm

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17.11.2008 17:02 Jenny ist offline Beiträge von Jenny suchen Nehmen Sie Jenny in Ihre Freundesliste auf
nathcen nathcen ist weiblich
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Hat sie denn schon was gezahlt?
Dann kann man die Besitzerin auf jeden Fall anzeigen, soweit ich mir das richtig gemerkt habe.

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Liebe Grüße smile


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17.11.2008 17:03 nathcen ist offline Beiträge von nathcen suchen Nehmen Sie nathcen in Ihre Freundesliste auf
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hmm...naja...muss sie halt weiter suchen unglücklich

Es ist zwar schade da es einfach ein total hammer pferd war
meine freundin wollte ja gleich nen vertrag machen aber die besitzerin meinte den machen wir wenn du ihn holst und die anzahlung zahlst

@ nechtan: nein hat sie noch nicht das sollte ja dann ja wenn der vertrag unter schrieben werden sollte und er geholt werden sollte gemacht werden!

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17.11.2008 17:04 **Cuca** ist offline Beiträge von **Cuca** suchen Nehmen Sie **Cuca** in Ihre Freundesliste auf
lautlos lautlos ist weiblich
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Zitat:
Original von .oO(Tinkerfan)Oo.
Wenn sie noch keinen Vertrag hat ist die Besitzerin ja nicht dazu
verpflichtet, deiner Freundin das Pferd zu verkaufen. Also habt ihr ja
auch nichts in der Hand, sie anzuzeigen....

Soweit würde ich das sagen. Ist natürlich nicht sonderlich toll von der
Besitzerin, das Pferd einfach wegzugeben, aber ich könnte mir auch gut
vorstellen, dass jemand anders ihr mehr Geld oder sofort Geld geboten
hat... da denken viele mehr ans Geld als ans Tier und an andere....


oh doch...

auch ein verbaler vertrag ist gültig! und durchsetzbar Augenzwinkern aus aktuellen beispielen, sowie in anwaltlicher absprache... gültig.

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17.11.2008 18:46 lautlos ist offline E-Mail an lautlos senden Beiträge von lautlos suchen Nehmen Sie lautlos in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von lautlos anzeigen
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Zitat:
Original von lautlos
Zitat:
Original von .oO(Tinkerfan)Oo.
Wenn sie noch keinen Vertrag hat ist die Besitzerin ja nicht dazu
verpflichtet, deiner Freundin das Pferd zu verkaufen. Also habt ihr ja
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Soweit würde ich das sagen. Ist natürlich nicht sonderlich toll von der
Besitzerin, das Pferd einfach wegzugeben, aber ich könnte mir auch gut
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hat... da denken viele mehr ans Geld als ans Tier und an andere....


oh doch...

auch ein verbaler vertrag ist gültig! und durchsetzbar Augenzwinkern aus aktuellen beispielen, sowie in anwaltlicher absprache... gültig.


Vorallem wenn sie drauf gepocht hat den Vertrag erst bei Abholung aufzusetzen.

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17.11.2008 19:58 Susan ist offline Homepage von Susan Beiträge von Susan suchen Nehmen Sie Susan in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Susan in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Susan anzeigen
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Original von Susan
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Original von lautlos
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auch ein verbaler vertrag ist gültig! und durchsetzbar Augenzwinkern aus aktuellen beispielen, sowie in anwaltlicher absprache... gültig.


Vorallem wenn sie drauf gepocht hat den Vertrag erst bei Abholung aufzusetzen.


aber anzeige bringt auch nix oder?
17.11.2008 20:00 **Cuca** ist offline Beiträge von **Cuca** suchen Nehmen Sie **Cuca** in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Gestuet_Fichtental07
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Original von Susan
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Original von lautlos
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Original von .oO(Tinkerfan)Oo.
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oh doch...

auch ein verbaler vertrag ist gültig! und durchsetzbar Augenzwinkern aus aktuellen beispielen, sowie in anwaltlicher absprache... gültig.


Vorallem wenn sie drauf gepocht hat den Vertrag erst bei Abholung aufzusetzen.


aber anzeige bringt auch nix oder?


mit anzeige kommt man da nicht weit, aber jeder anwalt könnte mit einem netten briefchen schon mal druck machen, wenn sie pech hat, kostet dass sie ne stange. aber anzeige ohne anwalt ist für die katz.

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17.11.2008 20:03 lautlos ist offline E-Mail an lautlos senden Beiträge von lautlos suchen Nehmen Sie lautlos in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von lautlos anzeigen
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Ein verbaler Vertrag ist zwar gültig, aber solange es keine Zeugen gibt, dass zwischen deiner Freundin und der Besitzerin das so abgesprochen wurde, steht Aussage gegen Aussagen. Gibt es denn Zeugen?
17.11.2008 21:10 Pferdchen89 ist offline E-Mail an Pferdchen89 senden Beiträge von Pferdchen89 suchen Nehmen Sie Pferdchen89 in Ihre Freundesliste auf
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ihr freund war dabei! als sie probereiten war und da hatten sie ja auch schon gesagt sie nehmen den wallach 100 % und per mail hatten sie dann halt auch nochmal geschrieben das sie ihn 100 % nimmt
17.11.2008 21:46 **Cuca** ist offline Beiträge von **Cuca** suchen Nehmen Sie **Cuca** in Ihre Freundesliste auf
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Naja was will sie da groß machen?
Der Verkauf wird nicht rückgängig gemacht werden können.

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17.11.2008 21:47 Susan ist offline Homepage von Susan Beiträge von Susan suchen Nehmen Sie Susan in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Susan in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von Susan anzeigen
Saltatrix Saltatrix ist weiblich
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Selbstverständlich ist auch ein mündlich oder per Mail geschlossener Kaufvertrag gültig.
Die Besi hat deiner Freundin ein Angebot gemacht, die hat das angenommen und damit ist die Sache eigentlich gelaufen.

Oder anders ausgedrückt: Die Besi hat deiner Freundin ein Angebot gem §145 gemacht, deine Freundin hat es gem §147 angenommen und somit wurdem gem §§433, 929 ein gültiger Kaufvertrag über dieses Pferd geschlossen. Ob dieser Vertrag schriftlich, mündlich oder per Mail vorliegt, ist vollkommen egal.
Nach §433 ist die werte Dame verpflichtet, deiner Freundin das Pferd gemäß §854 zu übereignen, deine Freundin ist im Gegenzug verpflichtet, das Pferd abzunehmen und den Kaufpreis zu bezahlen. Ich nehm mal an, dass deine Freundin volljährig ist, oder eben mit den Eltern alles abgesprochen und von denen unterstützt wurde.

Deine Freundin sollte auf jeden Fall die Mailkorrespondenz sichern und der Frau nochmal deutlich sagen, was sie von der Sache hält.

Leider ist das da oben aber nur die Rechtsgebung, wie sie in Deutscland wäre, an der Umsetzung haperts dann meistens... grad im aussergerichtlichen Bereich. Ich schätze dass da leider maximal ein eventueller Schadensersatz für die vergeblich angemietete Box rausspringt...

Ich würd jetzt nicht mein Pferd auf diese Interpretation verwetten, aber nach 2 Jahren Leistungskurs Recht, wär das oben so im Großen und Ganzen meine Meinung zu dem Thema.

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    die Perfektion der besten Art und Weise, in stillen Momenten leise
    die Schaumkrone der Woge der Beigeisterung
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    Sportfreunde Stiller ~ ein Kompliment

17.11.2008 22:56 Saltatrix ist offline E-Mail an Saltatrix senden Beiträge von Saltatrix suchen Nehmen Sie Saltatrix in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Saltatrix in Ihre Kontaktliste ein
Sari Sari ist weiblich
danke wichtel!


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na auch wenn das pferd weg ist ist das ne unverschämtheit und die frau sollte wissen das sowas nicht geht.
musste dir halt überlegen bzw deine freundin, anwalt kostet geld, aber wenn der durchkommt muss die frau wahrscheinlich mal ne geldstrafe zahlen oder?
zumindest für den entstandenen schaden aufkommen, immerhin war ne box gemietet etc.

da müsste man mal nen anwalt fragen wie das ist, wenn sie nen 2. vertrag abschließt (mti dem neuen käufer), welcher dann gilt. weil ja im prinzip beide abgeschlossen wurden...?

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17.11.2008 23:53 Sari ist offline E-Mail an Sari senden Beiträge von Sari suchen Nehmen Sie Sari in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Sari in Ihre Kontaktliste ein
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