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Geschrieben von Lolle.herz am 01.01.2013 um 16:58:

  Das Impressum...

Hallo ihr lieben smile

Es gibt da mal wieder etwas das mir leichte Bauchschmerzen bereitet. Dies gilt für Virtuelle Reiterhöfe sowie auch für Rollenspiele.
Schon öfter hatte ich ein paar Ideen doch diese sind dann meist gescheitert... warum? Aus Angst.

Und zwar geht es hier um das Impressum. Oft liest man das es bei einem unvollständigen Impressum hohe Geldstrafen gibt. Doch auf der anderen Seite hört man das eine Adresse überhaupt nicht angegeben werden muss (sofern die Seite nicht kommerziell ist).

Nun sitze ich hier und weiß nicht so recht. Deswegen wollte ich euch zur Hilfe holen.
Muss im Impressum eine Adresse angegeben werden? Oder darf als Minderjähriger gesagt werden "Adresse nur bei triftigem Grund o.ä."?
Da ich von beidem, ja eigentlich beides gleichermaßen, im Internet vor finde. Und sieht es bei Rollenspielen anders aus als bei den virtuellen Reiterhöfen / Gestüten?

Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße, Judith



Geschrieben von cowgirljen am 01.01.2013 um 17:23:

 

Bei den meisten virtuellen Höfen steht oft, dass die Adresse per Email erfragt werden kann, aber dort aus datenschutzrechtlichen nicht steht. Genau das würde ich dir auch empfehlen, denn wenn du deine Adresse einfach so preis gibst, kann es sein, dass du lauter Werbepost bekommst, was du sicher nicht willst. In deiner Email-Adresse solltest du auch das @ besser durch (at) ersetzen wegen dem Spam.



Geschrieben von Lolle.herz am 01.01.2013 um 17:27:

 

Vielen Dank für deine Antwort smile
Auch danke für den Tipp mit dem @.

Allerdings ist meine Befürchtung das es trotz dem datenschutzrechtlichen verboten ist. Da es ja so eigentlich relativ unvollständig ist, oder?
Liebe Grüße, Judith



Geschrieben von Nanni am 01.01.2013 um 19:23:

 

Achja - das frag ich mich schon seit 6 Jahren großes Grinsen Ich hab noch keinen "Beweis" gefunden, dass bei privaten Homepages kein Impressum angegeben werden muss. Dagegen hört man öfters, dass die Impressumspflicht auf für Blogs o.ä. gilt, also denke ich mal, dass sie eig. Pflicht wäre.... Aber: Generell wird dein unvollständiges Impressum wohl kaum Probleme bereiten, solang du über Email bzw ggf über ein Gästebuch oder so gut erreichbar bist und es keinen Grund gibt, dich aus rechtlichen Gründen dringend kontaktieren zu müssen (die Adresse wäre ja zB notwendig, falls du illegale Bilder nützt und deine Mailadresse inaktiv ist, damit du anders kontaktiert werden kannst).

Ich habs wegen dem Webspaceanbieter mittlerweile vorgeschrieben, auch die Adresse bekannt zu geben und ich hab damit kein Problem, für mich gehört es eben dazu, wenn man eine Homepage hat. Was die Werbung angeht - es ist extrem selten, dass virtuelle Gestüte von realen Leuten angeschrieben werden, ich bekam in den ganzen 6 Jahren mal eine Einladung zu einer Pferdeauktion. Sonstige Werbung, per Post, an mich - nie. Augenzwinkern

Und was den Jugendschutz angeht: Bis du 18 bist haften deine Eltern, d.h. generell wäre die Anschrift deiner Eltern gefragt. Die natürlich genauso vollständig wie bei erwachsenen Personen deren Adresse...



Geschrieben von jori am 03.01.2020 um 14:53:

 

A chaque nouvel article, toujours autant de choses intéressantes à découvrir et normalement à mettre en pratique.
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