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Geschrieben von **Cuca** am 17.11.2008 um 16:44:

  Wie würdet ihr handeln?| Meine Freundin hat ein Problem...

Hallo, meine Freundin hat sich ein Pferd gekauft (ein Holsterinerwallach)! Sie hat ab dem 15.12 einen Stall und das Pferd sollte allerdings schon zum 01.12. aus der box wo es jetzt steht raus! Sie hat dann mit einem anderen Reithof verhandelt ob das Pferd da bis zum 15.12. stehen kann und sie dann 200 € für die Box zahlt (normal kostet sie 400 €). Das ging auch so klar. Gestern ruft sie bei dem Stall an wo ihr süsser noch stand um zu wissen welche Straße das genau ist und noch wegen einigen anderen Sachen. Da wurde ihr gesagt das Pferd wurde gestern (am Samstag) abgeholt!
Die Besitzerin meinte das sie das Pferd bekommt und der Vetrag unterschrieben wird wenn sie den süssen holt (am 01.12.). Dann hätte sie auch die Anzahlung von 400 € bezahlen müssen und den Rest dann in Raten.

Sie hat dann der Besitzerin (also der der das Pferd vorher gehört hat) geschrieben und es kam nur zurück. Ich wusste nicht ob du das Pferd noch willst, also habe ich ihn weiter verkauft!


Ich persönlich finde es eine total unfair. Da meine Freundin gesagt hat, das sie ihn zu 100 % nimmt und es war ja auch alles schon mit den Boxen geklärt!
Meine Freundin kam gestern Abend noch zu mir und hat total geheult!

Was würdet ihr in dem Fall tun?
Kann man die Anzeigen bwz. kann man überhaupt irgendwas machen?



Geschrieben von Jenny am 17.11.2008 um 16:48:

 

Wenn sie noch keinen Vertrag hat ist die Besitzerin ja nicht dazu
verpflichtet, deiner Freundin das Pferd zu verkaufen. Also habt ihr ja
auch nichts in der Hand, sie anzuzeigen....

Soweit würde ich das sagen. Ist natürlich nicht sonderlich toll von der
Besitzerin, das Pferd einfach wegzugeben, aber ich könnte mir auch gut
vorstellen, dass jemand anders ihr mehr Geld oder sofort Geld geboten
hat... da denken viele mehr ans Geld als ans Tier und an andere....



Geschrieben von **Cuca** am 17.11.2008 um 16:50:

 

also sie haben emails geschrieben und die hat meine freundin alle noch und da hat meine freundin ja 100 % zu gesagt! das sie ihn nimmt



Geschrieben von Jenny am 17.11.2008 um 16:54:

 

Emails zählen mMn nicht als Vertrag, steht ja keine
Unterschrift drunter... und Emails kann man ja auch
fälschen. Nicht dass ich euch das unterstellen würde,
aber prinzipiell ginge das....



Geschrieben von **Cuca** am 17.11.2008 um 16:55:

 

ja gut ich mein das ist ja auch nicht schwer eine mail zu fälschen...

aber kann man da wirklich gar nix machen? unglücklich es war so ein schöner...er war 5 Jahre und ein total wunderschöne Rappe unglücklich



Geschrieben von Jenny am 17.11.2008 um 17:02:

 

Ich würde sagen nein. Ist scheiße, aber ohne Vertrag.... hm



Geschrieben von nathcen am 17.11.2008 um 17:03:

 

Hat sie denn schon was gezahlt?
Dann kann man die Besitzerin auf jeden Fall anzeigen, soweit ich mir das richtig gemerkt habe.



Geschrieben von **Cuca** am 17.11.2008 um 17:04:

 

hmm...naja...muss sie halt weiter suchen unglücklich

Es ist zwar schade da es einfach ein total hammer pferd war
meine freundin wollte ja gleich nen vertrag machen aber die besitzerin meinte den machen wir wenn du ihn holst und die anzahlung zahlst

@ nechtan: nein hat sie noch nicht das sollte ja dann ja wenn der vertrag unter schrieben werden sollte und er geholt werden sollte gemacht werden!



Geschrieben von lautlos am 17.11.2008 um 18:46:

 

Zitat:
Original von .oO(Tinkerfan)Oo.
Wenn sie noch keinen Vertrag hat ist die Besitzerin ja nicht dazu
verpflichtet, deiner Freundin das Pferd zu verkaufen. Also habt ihr ja
auch nichts in der Hand, sie anzuzeigen....

Soweit würde ich das sagen. Ist natürlich nicht sonderlich toll von der
Besitzerin, das Pferd einfach wegzugeben, aber ich könnte mir auch gut
vorstellen, dass jemand anders ihr mehr Geld oder sofort Geld geboten
hat... da denken viele mehr ans Geld als ans Tier und an andere....


oh doch...

auch ein verbaler vertrag ist gültig! und durchsetzbar Augenzwinkern aus aktuellen beispielen, sowie in anwaltlicher absprache... gültig.



Geschrieben von Susan am 17.11.2008 um 19:58:

 

Zitat:
Original von lautlos
Zitat:
Original von .oO(Tinkerfan)Oo.
Wenn sie noch keinen Vertrag hat ist die Besitzerin ja nicht dazu
verpflichtet, deiner Freundin das Pferd zu verkaufen. Also habt ihr ja
auch nichts in der Hand, sie anzuzeigen....

Soweit würde ich das sagen. Ist natürlich nicht sonderlich toll von der
Besitzerin, das Pferd einfach wegzugeben, aber ich könnte mir auch gut
vorstellen, dass jemand anders ihr mehr Geld oder sofort Geld geboten
hat... da denken viele mehr ans Geld als ans Tier und an andere....


oh doch...

auch ein verbaler vertrag ist gültig! und durchsetzbar Augenzwinkern aus aktuellen beispielen, sowie in anwaltlicher absprache... gültig.


Vorallem wenn sie drauf gepocht hat den Vertrag erst bei Abholung aufzusetzen.



Geschrieben von **Cuca** am 17.11.2008 um 20:00:

 

Zitat:
Original von Susan
Zitat:
Original von lautlos
Zitat:
Original von .oO(Tinkerfan)Oo.
Wenn sie noch keinen Vertrag hat ist die Besitzerin ja nicht dazu
verpflichtet, deiner Freundin das Pferd zu verkaufen. Also habt ihr ja
auch nichts in der Hand, sie anzuzeigen....

Soweit würde ich das sagen. Ist natürlich nicht sonderlich toll von der
Besitzerin, das Pferd einfach wegzugeben, aber ich könnte mir auch gut
vorstellen, dass jemand anders ihr mehr Geld oder sofort Geld geboten
hat... da denken viele mehr ans Geld als ans Tier und an andere....


oh doch...

auch ein verbaler vertrag ist gültig! und durchsetzbar Augenzwinkern aus aktuellen beispielen, sowie in anwaltlicher absprache... gültig.


Vorallem wenn sie drauf gepocht hat den Vertrag erst bei Abholung aufzusetzen.


aber anzeige bringt auch nix oder?



Geschrieben von lautlos am 17.11.2008 um 20:03:

 

Zitat:
Original von Gestuet_Fichtental07
Zitat:
Original von Susan
Zitat:
Original von lautlos
Zitat:
Original von .oO(Tinkerfan)Oo.
Wenn sie noch keinen Vertrag hat ist die Besitzerin ja nicht dazu
verpflichtet, deiner Freundin das Pferd zu verkaufen. Also habt ihr ja
auch nichts in der Hand, sie anzuzeigen....

Soweit würde ich das sagen. Ist natürlich nicht sonderlich toll von der
Besitzerin, das Pferd einfach wegzugeben, aber ich könnte mir auch gut
vorstellen, dass jemand anders ihr mehr Geld oder sofort Geld geboten
hat... da denken viele mehr ans Geld als ans Tier und an andere....


oh doch...

auch ein verbaler vertrag ist gültig! und durchsetzbar Augenzwinkern aus aktuellen beispielen, sowie in anwaltlicher absprache... gültig.


Vorallem wenn sie drauf gepocht hat den Vertrag erst bei Abholung aufzusetzen.


aber anzeige bringt auch nix oder?


mit anzeige kommt man da nicht weit, aber jeder anwalt könnte mit einem netten briefchen schon mal druck machen, wenn sie pech hat, kostet dass sie ne stange. aber anzeige ohne anwalt ist für die katz.



Geschrieben von Pferdchen89 am 17.11.2008 um 21:10:

 

Ein verbaler Vertrag ist zwar gültig, aber solange es keine Zeugen gibt, dass zwischen deiner Freundin und der Besitzerin das so abgesprochen wurde, steht Aussage gegen Aussagen. Gibt es denn Zeugen?



Geschrieben von **Cuca** am 17.11.2008 um 21:46:

 

ihr freund war dabei! als sie probereiten war und da hatten sie ja auch schon gesagt sie nehmen den wallach 100 % und per mail hatten sie dann halt auch nochmal geschrieben das sie ihn 100 % nimmt



Geschrieben von Susan am 17.11.2008 um 21:47:

 

Naja was will sie da groß machen?
Der Verkauf wird nicht rückgängig gemacht werden können.



Geschrieben von Saltatrix am 17.11.2008 um 22:56:

 

Selbstverständlich ist auch ein mündlich oder per Mail geschlossener Kaufvertrag gültig.
Die Besi hat deiner Freundin ein Angebot gemacht, die hat das angenommen und damit ist die Sache eigentlich gelaufen.

Oder anders ausgedrückt: Die Besi hat deiner Freundin ein Angebot gem §145 gemacht, deine Freundin hat es gem §147 angenommen und somit wurdem gem §§433, 929 ein gültiger Kaufvertrag über dieses Pferd geschlossen. Ob dieser Vertrag schriftlich, mündlich oder per Mail vorliegt, ist vollkommen egal.
Nach §433 ist die werte Dame verpflichtet, deiner Freundin das Pferd gemäß §854 zu übereignen, deine Freundin ist im Gegenzug verpflichtet, das Pferd abzunehmen und den Kaufpreis zu bezahlen. Ich nehm mal an, dass deine Freundin volljährig ist, oder eben mit den Eltern alles abgesprochen und von denen unterstützt wurde.

Deine Freundin sollte auf jeden Fall die Mailkorrespondenz sichern und der Frau nochmal deutlich sagen, was sie von der Sache hält.

Leider ist das da oben aber nur die Rechtsgebung, wie sie in Deutscland wäre, an der Umsetzung haperts dann meistens... grad im aussergerichtlichen Bereich. Ich schätze dass da leider maximal ein eventueller Schadensersatz für die vergeblich angemietete Box rausspringt...

Ich würd jetzt nicht mein Pferd auf diese Interpretation verwetten, aber nach 2 Jahren Leistungskurs Recht, wär das oben so im Großen und Ganzen meine Meinung zu dem Thema.



Geschrieben von Sari am 17.11.2008 um 23:53:

 

na auch wenn das pferd weg ist ist das ne unverschämtheit und die frau sollte wissen das sowas nicht geht.
musste dir halt überlegen bzw deine freundin, anwalt kostet geld, aber wenn der durchkommt muss die frau wahrscheinlich mal ne geldstrafe zahlen oder?
zumindest für den entstandenen schaden aufkommen, immerhin war ne box gemietet etc.

da müsste man mal nen anwalt fragen wie das ist, wenn sie nen 2. vertrag abschließt (mti dem neuen käufer), welcher dann gilt. weil ja im prinzip beide abgeschlossen wurden...?


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