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Geschrieben von *isigirl* am 20.03.2010 um 17:23:

 

Will den Ordner mal wieder raufholen Augenzwinkern wer von euch hat schon ein Praktikm auf einem Gestüt gemacht ? Wie alt wart ihr ? Was durftet ihr machen ? Und wie seit ihr dazu gekommen ?

lg



Geschrieben von Schatti am 20.03.2010 um 17:45:

 

Ich hab letzte Woche bei einem Reitstall Probearbeiten gemacht das auch eher wie ein Praktikum lief.
Da ich mich dort für den Beruf Pferdewirtin beworben habe durfte ich dann auch das machen was man dort in der Ausbildung macht.
Boxen misten, Pferde mit Heu versorgen, Sättel und Trensen putzen, Wasser auffülen, dann durfte ich in zwei Reitstunden mit reiten, durfte ca insgesamt glaube 5 Pferde oder so laufen lassen, Schnee schippen, fägen. Ja das wars glaube ich *gg*.

Wenn man so von der Schule aus macht denke ich darfst dann auch nur die kleinen Aufgaben erledigen wie zb Misten.



Geschrieben von *isigirl* am 24.03.2010 um 14:16:

 

Okaaay danke erstmal smile
Ähm wie war es denn mit der Unterkunft ? Ich mein wenn man auf nem Hof ist kann man ja nicht jedes Mal heimfahren oder so. Bekommt man vom Hof eine Unterkunft & Verpflegung ? Bzw. bekommt man als Praktikant Bezahlung ? Oder halt einfach dafür Verpflegung & Unterkunft ? ;D



Geschrieben von .Lichtfee. am 24.03.2010 um 15:54:

  RE: "Freiwilliges Praktikum" auf Gestüt/Reitstall?

Ich hab im Januar mein 3 - wöchiges Betriebspraktikum in einem Reitstall in Sachsen-Anhalt gemacht. Davor hatte ich schon mal 1 Woche bei uns im alten Stall eins gemacht im Sommer.

Ich muss sagen, harter Job. Gerade im Winter. Sollte man sich wirklich überlegen. Ich habe mich nun dagegen entschieden, vllt. auch auf Grund
von teilweise Langeweile während des Praktikums, nicht viel gelernt und joa.
Ich belasse es dann beim Hobby großes Grinsen



Geschrieben von Schatti am 24.03.2010 um 21:08:

 

Zitat:
Original von *isigirl*
Okaaay danke erstmal smile
Ähm wie war es denn mit der Unterkunft ? Ich mein wenn man auf nem Hof ist kann man ja nicht jedes Mal heimfahren oder so. Bekommt man vom Hof eine Unterkunft & Verpflegung ? Bzw. bekommt man als Praktikant Bezahlung ? Oder halt einfach dafür Verpflegung & Unterkunft ? ;D


Kommt auf den Hof drauf an. Manche bieten eine Unterkunft für ihre Mitarbeiter aber eben auch keine.
Ich musste mein Essen Trinken selbst mit nehmen und habe anschließend 60€ anstatt 40€ bekommen für 4 Tage *gg*.



Geschrieben von sirjenna am 26.03.2010 um 14:30:

 

England Thinka Augenzwinkern
eine von meinem Stall war da, vor kurzem erst wieder komme



Geschrieben von sirjenna am 26.03.2010 um 19:32:

 

waaaaaaaaaaart i-wo am meer glaub
http://www.mallardsreach.com/



Geschrieben von sirjenna am 27.03.2010 um 19:32:

 

nur gutes fröhlich
war auch aufm turnier mit pferden von denen da



Geschrieben von Coeur am 28.03.2010 um 01:31:

 

Wie lange war sie dort?



Geschrieben von sirjenna am 28.03.2010 um 01:44:

 

glaub halbes-3/4 jahr



Geschrieben von *isigirl* am 29.03.2010 um 11:09:

 

Hehe ok großes Grinsen und habt ihr einfach angefragt ? Also so ungefähr nachm Motto " kann ich bei euch n Praktikum für ne Woche machen? " ? Bin ja erst 15, dürfte ich das dann eigt schon ?



Geschrieben von sirjenna am 29.03.2010 um 16:09:

 

mh ja
ich weis das sie 20 war wo sie dahingegangen ist...



Geschrieben von sirjenna am 29.03.2010 um 18:20:

 

glaub alles was gab
von morgens füttern, misten, reiten alles was gibt



Geschrieben von *isigirl* am 29.03.2010 um 18:41:

 

Zitat:
Original von Texelchen94
Gut Frage. Schwere körperliche Arbeiten und Arbeiten zu gewissen Zeiten sind verboten. Müssteste mal im Jugenschutzgesetz oder Jugendarbeitsschutzgesetz oder sowas nachlesen. Kann mich nich mehr so ganz an den Gesetznamen erinnern. Wir haben das in Politik vorletztes Jahr mal gehabt beim Thema Jugendschutz und Arbeitsrecht durchgenommen.

Edit: schau mal

Die Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden. Auf die Beschäftigung finden die §§ 15 bis 31 entsprechende Anwendung.

Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Jugendlichen (§ 2 Abs. 3) während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr. Auf die Beschäftigung finden die §§ 8 bis 31 entsprechende Anwendung.
da findest du alles dazu



Ahh super danke smile


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