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Geschrieben von Isabelle am 22.04.2006 um 18:59:

  RE: Alles Erlaubt

Zitat:
Original von Rih
Hi
also ich hab jemanden gefragt dessen Vater Fotograf ist/war.
Folgedes kam dabei raus:
1. Alles außer menschen darf man einfach Fotografieren und veröffentlichen (tiere, häuser)
2. Ein mensch alleine darf man nicht veröffentlichen eine Fusgängerzone mit vielen menschen schon!

Ich hoffe das ihr jetzt einbischen erleichtert seid

L.G. Rih


Wie sieht es mit Weitergeben aus? Darf ich Bilder, die ich auf einem Turnier geschossen habe weitergeben? und muss ich das Gesicht des Reiters verdecken/unkenntlich machen?



Geschrieben von Kamikaze am 22.04.2006 um 19:24:

 

irgendwie begreife ich das nicht -.- "Dinge" darf man ohne zu fragen fotografieren und ins Internet stellen. und leider ist es immer noch so dass in Europa Tiere als "Dinge" gelten.
warum muss man denn da plötzlich fragen? oO



Geschrieben von Rosenbine am 22.04.2006 um 19:27:

 

hier widersprich jeder jedem.
kann nichtmal einer workliche beweise vorlegen wie z.b. gesetze,urtile etc.?



Geschrieben von Steppi am 22.04.2006 um 20:09:

 

In Zeitschriften wie z.b. Bravo Starflash uns so weiter da haben die bestimmt net die Erlaubnis des photografierten Stars(Wie bei Tokio Hotel die Bilder vom Urlaub)die zwei Urlauber haben die Fotos ja an die Zeitschrifetn verkauft und die hatten bestimmt net die ERlaubnis dazu.Eigentlich könnte jeder jeden wegen dem kleinsten Pups verklagen.Wenn über einen Star irgendwelchen Scheiß(Gerüchte erzählt und abgedruckt werden könnte der Star die Zeitung auch wegen Rufmord verklagen,oda?



Geschrieben von *Sassy* am 22.04.2006 um 20:25:

 

Also gut *lol* nehmen wir mal an, es ist verboten, die Bilder von einem Turneir zu veröffnetlichen, da es gegen das Recht des Paragraphen §22 verstößt.

Zitat:
Zitat von Sheep007
§ 22 (Recht am eigenen Bild)
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür daß er sich Abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.


Wenn ich mich aber dann an den folgenden Paragraph wende:

Zitat:

§ 22 (Ausnahmen zu § 22)
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen oder ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung oder Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


und sich dabei dirket an das 2. wendet: und zwar auf dem Turnier will ich ein Pferd fotografieren, aber der Reiter ist leider nicht wegzubekommen großes Grinsen in diesem Fall fotografiere ich ja rein Theoretisch (und Gesetzlich) ein "Objekt" und dies ist dann laut dieses 2. erlaubt, oder?

oder hab ich dieses 2. jetzt nicht richtig verstanden ...
Sassy großes Grinsen



Geschrieben von Steppi am 22.04.2006 um 20:28:

 

Ich kapier das net *kopf gleich platzt so viel *warum muss das alles so kompliziert sein?



Geschrieben von Isabelle am 23.04.2006 um 13:47:

 

Habe mal im DSLR-Forum nachgefragt und die sagen mir, dass ich sie auf meiner Seite zeigen darf allerdings nicht weitergeben darf!

http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=92422

Ich denke diese Leute dort haben schon Ahnung davon und ich denke, denen kann man glauben. Ob es 100%ig stimmt weiß ich natürlich nicht!



Geschrieben von Pandora am 01.07.2006 um 13:37:

 

+Themawiederrauskram+
Also nun hab ich mir das hier alles mal durchgelesen. verwirrt Relativ ratlos bin ich trotzdem. Also nochmal für die Dummen unter uns. Ich darf auf einem Turnier, sofern es eine öffentliche Veranstaltung ist, fotografieren und die Fotos auch veröffentlichen, sofern der Mensch als "beiwerk" gilt. Weitergeben darf ich diese Fotografien allerdings NICHT, weil das nicht mehr unter die "berichterstattung" fällt? Ahhhja

Wenn das Pferd aber auf einer fremden Koppel steht denke ich nicht, dass es erlaubt ist? Denn der Besitzer kann dir verbieten auf seinem Privatgrund zu fotografieren bzw die Bilder zu veröffentlichen. es sei denn er ist nicht der Besitzer des Privatgrundes.

Richtig was ich sage?


Lg
Panda



Geschrieben von Lars007 am 01.07.2006 um 21:13:

 

Zitat:
Original von Pandora
Wenn das Pferd aber auf einer fremden Koppel steht denke ich nicht, dass es erlaubt ist? Denn der Besitzer kann dir verbieten auf seinem Privatgrund zu fotografieren bzw die Bilder zu veröffentlichen. es sei denn er ist nicht der Besitzer des Privatgrundes.

Das kommt meines Erachtens darauf an, von wo aus du fotografierst. Wenn du von öffentlichem Grund aus fotografierst, verhält es sich meiner Meinung nach wie als würdest du Bauwerke von der Straße aus fotografieren. Und das ist erlaubt, soweit du dabei keine Hilfsmittel benutzt.



Geschrieben von Pandora am 01.07.2006 um 22:32:

 

+Kopfkratz+ Kompliziert.
Man müsste fast mal den Fachmann fragen...

Lg
Panda



Geschrieben von Baby.Boo <333 am 02.07.2006 um 01:53:

 

Wua,des is ja Sch****^^ Ich glaub jeder von hier hat schon Fotos von aderen Pferden/Tieren reingestellt..



Geschrieben von stogadis am 02.07.2006 um 11:36:

 

mal ne frage:
was ist wenn ich bei einem turnier einen reiter frage ob ich sein pferd fotografieren darf - und er sagt ja.
dann hab ich ja theoretisch seine erlaubniss. aber die gilt dann ja nur fürs fotografieren selbst, nicht fürs veröffentlichen, oder?



Geschrieben von Fairy am 02.07.2006 um 14:18:

 

Zitat:
Original von stogadis
mal ne frage:
was ist wenn ich bei einem turnier einen reiter frage ob ich sein pferd fotografieren darf - und er sagt ja.
dann hab ich ja theoretisch seine erlaubniss. aber die gilt dann ja nur fürs fotografieren selbst, nicht fürs veröffentlichen, oder?


Ja, das ist richtig. Fürs Veröffentlichen musst du nochmal extra eine Erlaubnis haben.

LG
Mona



Geschrieben von Peter am 05.07.2006 um 06:40:

  wie oft denn noch?

Guten Morgen,

sorry, wie oft soll denn hier noch das Thema durchgekaut werden? verwirrt
So lange bis alle der Meinung sind - "ihr dürft alles, nichts ist verboten?"

Es wurden hier schon so oft richtige Antworten gegeben, worauf wieder mindestens drei flasche Antworten für Verwirrung sorgten. Was soll das bitte? unglücklich

Zum Staatsanwalt, sorry, aber so einen Qutasch mit vor dem Ritt durch sagen das man nicht auf einem virtuellen Reiterhof *überzieh* abgelichtet werden möchte habe ich noch nie gehört.
Nicht jeder Staatsanwalt kennt sich auch in allen Rechtsfragen aus, vielleicht ist dieses einer, der Diebe und Betrüger gut verurteilt, nicht böse sein, aber ist meine Meinung.

Soweit ich mich mit dem Recht am fotografieren auskenne ist es so:

1. fotografieren erlaubt - Immer Ja, wenn es für private Zwecke ist.

Private Zwecke sind immer dann, wenn man Fotos nicht einer Öffentlichkeit zugänglich macht, und fast jedes Bild auf euren Homepages ist einfach über Google zu finden - wenn das privat ist?!?! unglücklich

2. Personen der Öffentlichkeit, Veranstaltungen - Turniere usw. dürfen ohne Zustimmung fotografiert und auch veröffentlicht werden - wenn es sich um eine Berichtserstattung handelt. Also eine Art Reportage über dieses Turnier. Ich darf zb. nicht einen runter gefallenen Reiter fotografieren und dieses Foto dann in einem anderen Artikel zb., über schlechte Reitlehrer die den Schülern nichts beibringen, oder ein etwas dicklicher REiter bei einem Turnier der dann in einem Text von Tierquälerei auf einem Pferd gebracht wird. Das verstöst meiner Meinung nach gegen das Persönlichkeitsrecht.
Am besten wurde das von GymfanDE (Bernhard) in dem hier schon angegebenen Link beschrieben:
http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=92422
Reportagen sind zum Beispiel sowas:
http://www.reiterwissen.de/inhalte/reportagen.shtml

3. Reiter unkenntlich machen
DAzu gibt es inzwischen auch ein Urteil in dem jemand gerade wegen sowas verdonnert wurde, da durch andere Dinge (hier bei uns zb. ein Pferd was eindeutig erkennbar wäre!) weiterhin für Dritte zu erkennen wäre.
Vielleicht kann mal einer von euch danach bei Google suchen? smile

Gruß



Geschrieben von Lars007 am 05.07.2006 um 16:47:

  RE: wie oft denn noch?

Zitat:
Original von Peter
3. Reiter unkenntlich machen
DAzu gibt es inzwischen auch ein Urteil in dem jemand gerade wegen sowas verdonnert wurde, da durch andere Dinge (hier bei uns zb. ein Pferd was eindeutig erkennbar wäre!) weiterhin für Dritte zu erkennen wäre.
Vielleicht kann mal einer von euch danach bei Google suchen? smile


Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an ein Urteil, das schon einige Jahre alt ist, bei dem es um einen Läufer ging, der so von hinten abgelichtet wurde, dass man sein Gesicht nicht sah, aber er eindeutig an Körpermerkmalen, Kleindung und äußeren Umständen erkennbar war.
Im Moment ist es mir allerdings zu warm, um meine Bücherkisten zu durchsuchen.



Geschrieben von digge-zigge am 07.07.2006 um 23:01:

  RE: wie oft denn noch?

Zitat:
Original von Peter
Soweit ich mich mit dem Recht am fotografieren auskenne ist es so:

1. fotografieren erlaubt - Immer Ja, wenn es für private Zwecke ist.

Private Zwecke sind immer dann, wenn man Fotos nicht einer Öffentlichkeit zugänglich macht, und fast jedes Bild auf euren Homepages ist einfach über Google zu finden - wenn das privat ist?!?! unglücklich


Erstellen von Bildern:

Ursprünglich war das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, in der Öffentlichkeit nicht verboten.

§ 201 a StGB

Am 30. Juli 2004 trat jedoch § 201 a („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft, der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer

(1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Zitat:
Original von Peter
3. Reiter unkenntlich machen
DAzu gibt es inzwischen auch ein Urteil in dem jemand gerade wegen sowas verdonnert wurde, da durch andere Dinge (hier bei uns zb. ein Pferd was eindeutig erkennbar wäre!) weiterhin für Dritte zu erkennen wäre.
Vielleicht kann mal einer von euch danach bei Google suchen?


Erkennbarkeit:

Mit Bildnis ist hierbei nicht nur eine Fotografie oder Filmaufnahme, sondern jede erkennbare Wiedergabe einer Person gemeint, also auch Zeichnungen, Karikaturen, Fotomontagen, sogar der Auftritt eines Doppelgängers kann dazu zählen. Allerdings fallen künstlerische Abbildungen, die veröffentlicht werden, nicht unter das Kunsturhebergesetz, sondern unter Art.5 Abs.3 GG, welcher die Kunstfreiheit beinhaltet (siehe auch Mephisto-Entscheidung).

Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist aber nur dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Erkennbarkeit kann sich auch aus begleitenden Umständen ergeben. Selbst die in Presseveröffentlichungen übliche Anonymisierung durch Augenbalken beseitigen diese Erkennbarkeit nicht notwendigerweise (Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 2004, S. 1547 § 22 KUG Rdnr. 3). Ist eine Person durch den Kontext eindeutig identifizierbar, kann sie sich gegen die Veröffentlichung wehren, auch wenn ihre Gesichtszüge gar nicht gezeigt werden.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild



Geschrieben von ESPH am 09.07.2006 um 16:17:

 

Zitat:
Original von Ela
ne Freundin von mir hat auch schon eine Verwarnung bekommen, weil sie eine fremde Garage benutzt hat.



*lol*


ich glaub nicht, was hier abgeht!!! fotografiert doch einfach! muss unbedingt alles in's web gestellt werden??? vrh und co? früher stand sowas gar nicht zur debatte. und da ich glaube, dass hier nur ca. 1% für die presse fotografiert - warum tut ihr euch so einen stress überhaupt an und wandelt auf messer's schneider wegen fotos auf vrhs?



Geschrieben von Chawa am 27.07.2006 um 21:08:

 

Augen rollen



Geschrieben von Annick am 27.07.2006 um 22:27:

 

Hallo,
ich wollt mich auch mal dazu äußern. Das mit den veröfentlichen von Bildern ist eine ganz schön berwirrte Situation. Ich habe diese Seiten hier nicht ganz durchgelesen, deswegen weiß ich nicht ob das, was ich sagen wollte, schon jemand gesagt hat.

Als erstes wollte ich mal ein paar Komentare aufgreifen.

Zitat:
ich glaub nicht, was hier abgeht!!! fotografiert doch einfach! muss unbedingt alles in's web gestellt werden??? vrh und co? früher stand sowas gar nicht zur debatte. und da ich glaube, dass hier nur ca. 1% für die presse fotografiert - warum tut ihr euch so einen stress überhaupt an und wandelt auf messer's schneider wegen fotos auf vrhs?


Super, derselben Meinung bin ich auch, ich bin jetzt auch schon am überlegen ob ich meine Fotos wieder zurückziehe.. dieser Theard hat mir schon zu bedenken gegeben...

Zitat:
Ähnlich ist es mit dem was man fotografiert - jeder muß wissen welches Risiko er bereit ist wofür einzugehen! :-)


Das finde ich auch ganz wichtig.. jeder muss wissen was er macht... auch wenn das Beispiel ein bisschen drastisch ist... großes Grinsen

Zitat:
Aber z.B .: Monika Pehr macht auch Bilder von Pferden und gibt sie an VRHs weiter. Außerdem welcher (erwachsene) Turnierreiter schaut sich schon VRHs an!?


Ahaha... das würde ich nicht sagen... ich denke erstens das Monika Pehr die besitzer gefragt hat... und zweitens würde ich nicht unbedingt das risiko eingehen.. von wegen welcher erwachsene turnierreiter schaut sich vrh an...

Zitat:
Zudem sagte er aber noch, dass man als Fotograf lieber auf Nummer Sicher machen sollte und bei Veröffentlichung ohne kommerziellen Zweck nachfragen sollte, bei der Weitergabe ohne kommerziellen Hintergrund auch besser nachfragen. Wenn ihr aber Werbung für z.B. kostenpflichtige Dienste machen wollt oder sie verkaufen wollt, sollt ihr eine mündliche Erlaubnis einholen, besser wäre jedoch, als Beweis sollte es zu einer Anklage kommen, eine schriftliche Einverständniserklärung, dann geht ihr auf der sicheren Seite, aber es ist [noch] kein Muss.


Ja genau.. das wollte ich eigentlich sagen... ich bin mir aber nicht sicher ob das stimmt...
Ich denke das nämlich auch das man die bilder online stellen darf wenn man dafür kein geld verlangt... aber ich bin mir da nicht sicher...

Jetzt meine Frage, wie ist das eigentlich wenn ich die Bilder online stelle... ??

lg, Annick (Jasmin)



Geschrieben von Sidney am 26.09.2006 um 13:01:

 

Zitat:
Original von Urania
Hallo Aicha,

das mit dem "fotografieren verboten" Schild ist eher witzig zu verstehen, denn bei einer Bank oder ähnliches, Luftbilder (die man nicht ohne Erlaubnis machen darf) steht auch nix, bei Prominenten (da gibbet doch auch Urtieile von das man es nicht darf) hängt auch kein Schild um den Hals - und DOCH ist es verboten! :-)
Ich bleibe dabei, das man NICHT ohne Erlaubnis Tiere, Turniere oder ähnliches fotografieren darf!!
Turniere schon mit der Aussnahme des öffentlichen Geschehens! Bedeutet, ich darf über ein Turnier mit Fotos berichten, daber nicht die gleichen Fotos monate später für was andres benutzen. Also klares NEIN, auch wenn es andre hier anders sehen!

Gruß
Urania

Luftbilder darfst du ohne Erlaubnis machen, du darfst sie nur nicht ohne Erlaubnis veröffentlichen oder Vervielfältigen


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