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Geschrieben von Aicha am 13.05.2006 um 13:00:

  Vertrag | Modelvertrag | Vorlagen?

bei Google hab ich wohl mit den Falschen Sachen gesucht, da kamen nämlich nur komische sachen raus bei "Modelvertrag" und ich weiß andere Stichpunkte nicht...

also zum Problem - ich möchte meine Bilder öffentlich zugänglich machen (FotoHP) und damit ich die Erlaubnis dazu habe, möchte ich gerne Verträge unterschreiben lassen.
Halt dass ich das Tier, bzw das abgebildete "Objekt" auf meiner nicht-kommerziellen Homepage veröffentlichen darf.

Kann ich diesen Vertrag selber verfassen? Oder ist dieser, wenn eine ungereimtheit vorkommt, vor dem Gesetz ungültig? Könntet ihr mir irgendwelche Vorlagen bieten?

Ich hab auch hier schon gesucht, und einen Link gefunden, allerdings ist der ungültig ?

Könntet ihr mir helfen?



Geschrieben von schokotussi am 13.05.2006 um 14:22:

 

ich glaube solche verträge sollten von einem notar beglaubigt werden um auf der sicheren seite zu stehen...
vll kannst du ja auch einfach mal einen anwalt kontaktieren und diesen fragen...ich glaub der kann dir mehr helfen als wir Augenzwinkern



Geschrieben von Aicha am 13.05.2006 um 14:23:

 

Zitat:
Original von schokotussi
ich glaube solche verträge sollten von einem notar beglaubigt werden um auf der sicheren seite zu stehen...
vll kannst du ja auch einfach mal einen anwalt kontaktieren und diesen fragen...ich glaub der kann dir mehr helfen als wir Augenzwinkern

naja, das kostet dann aber wieder kohle....

und ich mach das ja auch nicht kommerziell, sondern wirklich nur hobbymäßig... und Notare in unserer Gegend kosten schon beim Hallo sagen ne menge geld :/



Geschrieben von GrAfFiTtY am 13.05.2006 um 16:08:

 

Wenn du jetzt den Vertrag schreibst, dein Vertragspartner (der Besitzer vom Tier) das liest und dann unterschreibt, dann ist der Vertrag gültig (er sollte halt so eindeutig wie möglich formuliert sein, sonst kanns Missverständnisse geben). Die ganzen Verträge sind nur Vorschläge und können meines Wissens nach beliebig abgeändert werden, wenn beide Vertragspartner einverstanden sind :)



Geschrieben von Rosenbine am 13.05.2006 um 21:55:

 

huhu,
so ein ähnliches thema gab es schonmal. und einen notar oder anwalt zu rate ziehen ist quatsch.
jediglich bei minderjährigen muss der vertrag von dem erziehungsberichtigten unterschrieben werden. in deutschland gilt vertragsfreiheit, jeder ab 18 (darunter nur ausnahmen) kann einen vertrag schreiben solange dieser gegen kein geltendes recht verstößt.

hier sind mal musterbeispiele die man nurnoch abändern müsste:
http://www.pferdebilder.info/ModellVereinbarung.pdf

http://www.panthermedia.net/pages/cms/cmstool/downloads/Model Release_9.3.2005.pdf



Geschrieben von digge-zigge am 13.05.2006 um 23:02:

 

Hier am Ende auch noch etwas Interessantes darüber

Copyrightverstoß - Anzeige



Geschrieben von Rosenbine am 14.05.2006 um 01:00:

 

klar ist es bei manchen verträgen sinnvoll, aber gewiss nicht bei verträgen, in denen es darum geht die erlaubnis zum ausstellen auf der eigenen nicht kommerziellen seite geht Augenzwinkern
wenn es z.b. um die gesamten rechte und vermarktungsrechte der bilder geht, würde ich schon eher zum anwalt gehen um ihn gegenchecken zu lassen.



Geschrieben von digge-zigge am 14.05.2006 um 12:05:

 

Zitat:
Original von Ophelia
Zitat:
Original von Rosenbine
huhu,
so ein ähnliches thema gab es schonmal. und einen notar oder anwalt zu rate ziehen ist quatsch.


Naja sicherlich hast du die Vertragsfreiheit aber einen vom Laien verfassten Vertrag kann ein guter Jurist durchaus auch in 2 Minuten zerreißen bzw. oft enthält er Lücken, die jmd. der damit Erfahrung hat, geschlossen hätte (Stichwort Juristen die für "wasserfeste" Verträge sorgen)


Und wie verhält es sich, wenn man eine salvatorische Klausel einfügt.

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarungen im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die beiden Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.



Geschrieben von Biggi am 06.08.2006 um 16:02:

 

Muss das ganze nochmal hochholen^^

Ich möchte in nächster Zeit selbst Fotoshootings anbieten und die Fotos dann später auf meiner Homepage ausstellen und auch an andere Seiten (z.B. Vrhs) weitergeben. Dafür brauche ich (soweit ich das rausbekommen habe) eine Property Release, zur Rechteübertragung am "Objekt" (also dem Pferd/Tier)
Ich bin aber noch nicht 18, heißt das ich darf so einen Vertrag überhaupt nicht benutzen?



Geschrieben von Colorida am 10.08.2006 um 17:48:

 

Eigentlich ist man erst ab 18 vertragsfähig. Augenzwinkern



Geschrieben von Biggi am 10.08.2006 um 19:38:

 

das müsste aber heißen, ich - und somit auch andere minderjähriger Hobbyfotografen - darf meine Fotos nicht ausstellen, bzw. eigentlich gar keine Fotoshootings machen oder?



Geschrieben von Ayana am 19.08.2006 um 16:22:

 

Du könntest das ganze evtl. über deine Eltern, bzw. deine Erziehungsberechtigten, soweit diese nicht deine Eltern sind, laufen lassen.



Geschrieben von Phily am 14.12.2006 um 14:57:

 

*hüstel* ich muss den Thread jetzt auch nochmal hochholen...

den hier find ich ganz gut. Was genau versteht man denn nun unter "Model-Release & Property-Release"? Kann man den Vertrag einfach nutzen (mit evtl. noch kleinen Veränderungen...)?


LG Phily



Geschrieben von sepplmail am 14.12.2006 um 17:53:

 

Zitat:
Original von Phily
*hüstel* ich muss den Thread jetzt auch nochmal hochholen...

den hier find ich ganz gut. Was genau versteht man denn nun unter "Model-Release & Property-Release"? Kann man den Vertrag einfach nutzen (mit evtl. noch kleinen Veränderungen...)?


LG Phily


Ich denke der im Link angegebene TFP Vertrag erfüllt einen anderen Zweck als den von euch angestrebtenAugenzwinkern



Geschrieben von Phily am 14.12.2006 um 20:02:

 

Hmmm was schlägst du denn vor?



Geschrieben von Susan am 15.12.2006 um 12:54:

 

so den vertrag find ich super, so einen ähnlichen werde ich meinen leuten wohl demächst auch unter die nase halten =P

aber mal zu was anderem... wenn ich die Bilder für Werbezwecke benutzen möchte, natürlich für meine eigenen... was brauch ich da? p.p



Geschrieben von Nike am 11.08.2009 um 12:44:

 

Die Frage kam hier ja schonmal vor zwecks den unter 18 Jährigen. In meinem Vertrag ist eine "Zusatzerklärung bei minderjährigen Modellen" enthalten. Reicht es wenn ich das gleiche für mich einfüge und von meinen Eltern unterschreiben lasse?

Ausserdem würde mich interessieren wie ich in den vertrag reinbringen kann welche Nutzungsrechte für die Fotos der Besitzer meines Modells erhält. Momentan ist nur die übertragung jeglicher Rechte an mich enthalten, jedoch möchte ich eine private Nutzung (Ausstellung in Foren, auf Homepages und explizit auch Verkaufsanzeigen) erlauben. Nun nehme ich aber an, dass ich das nicht einfach selbst formulieren kann. Sollte ich deshalb wirklich einen Anwalt aufsuchen?

So, eine letzte Frage habe ich noch: und zwar, wie sieht es aus wenn mich eine Reitbeteiligung zum Fotografieren ihres Reitbeteiligungspferdes engagiert? Rein vom Gefühl her würde ich sagen ein Vertrag mit der Reitbeteiligung wird nicht ausreichen, da ich die Fotos ja auch noch nutzen möchte wenn sie eventuell nicht mehr bei diesem Pferd ist. Brauche ich also theoretisch zwei verträge?


Ich hoffe auf kompetente Antworten!



Geschrieben von Sidney am 11.08.2009 um 12:59:

 

@Nike,
zur Absicherung würde ich zum Einen den Besitzer des Pferdes einen Vertrag unterschreiben lassen und die RB einen Zweiten, wenn sie selbst auch auf den Fotos drauf sein soll, da RB und Besitzer zwei komplett unterschiedliche Menschen sind und die RB eigentlich in diesem Zusammenhang nichts zu sagen hat, sondern die reine Entscheidungsgewalt beim Besitzer liegt.



Geschrieben von sepplmail am 11.08.2009 um 17:51:

 

Am Ende hast du dann im blödesten Fall sechs Unterschriften aufm Zettel?großes Grinsen

1. Die Unterschrift von dir
2. Die Unterschrift deines Vormundes, da unter 18
3. Die Unterschrift des Eigentümers
4. Die Unterschrift eines Vormundes des Eigentümers falls unter 18
5. Die Unterschrift des Besitzers (Reiter)
6. Die Unterschrift eines Vormundes des Besitzers (Reiter) falls unter 18


Viel Spaß^^



Geschrieben von Nike am 12.08.2009 um 16:29:

 

Zitat:
Original von sepplmail
Am Ende hast du dann im blödesten Fall sechs Unterschriften aufm Zettel?großes Grinsen

1. Die Unterschrift von dir
2. Die Unterschrift deines Vormundes, da unter 18
3. Die Unterschrift des Eigentümers
4. Die Unterschrift eines Vormundes des Eigentümers falls unter 18
5. Die Unterschrift des Besitzers (Reiter)
6. Die Unterschrift eines Vormundes des Besitzers (Reiter) falls unter 18


Viel Spaß^^



Na, wenn es doch aber nötig ist? ;-)


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