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Geschrieben von Fairy am 20.08.2005 um 09:38:

  Rechte der Tierfotografie

Kennt wer eine Seite wo die genauen Rechte bei der Tierfotografie stehen? Turniere, Shootigns ect.?



Geschrieben von p2o am 20.08.2005 um 11:46:

 

Spezielle Rechte der Tierfotografie sind mir unbekannt.

Auf Turnieren gibt es sicherlich andere Rechte und Pflichten als bei einem Shooting.

Soweit ich weiß gelten Tiere meistens als Sache und dürfen fotografiert und veröffentlicht werden. Ausnahmen sind möglicherweiße bedeutende Zuchthengste/stuten, bei denen die Exklusivrechte an einen bestimmten Fotografen vergeben sind. Bin mir da aber nicht so ganz sicher, ob es das auch wirklich irgendwo gibt.

Auf Turnieren sind ja meistens auch noch Personen auf dem Foto mit abgebildet. Dort greift dann das Persönlichkeitsrecht "Recht am eigenen Bild" welches unter anderem in den noch übriggebliebenen Paragrafen des KUG (Kunsturheberrechtsgesetz = Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie) geregelt ist.

Auf Turnieren muss man vor allem die "Relativen und absoluten Personen der Zeitgeschichte" beachten und in welchem Zusammenhang die geschossenen Fotos veröffentlicht werden (VRH).

http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html

http://www.sakowski.de/skripte/eig_bild.html

http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html

http://www.bildnisrecht.de/

Urteil: http://www.justiz.bayern.de/olgn/presse/info/ziv/prziv173.htm

Andere Länder andere Gesetze: http://www.psplaw.ch/Publications/RechtamBild.html

Wenn Du bei einem Shooting, bei dem auch Menschen abgebiildet sind, auf der sicheren Seite sein willst, kann ich Dir nur dazu raten einen Modelvertrag abzuschließen.

http://www.standardvertraege.de/vertraege/sonstiges/model-vertrag.doc

p2o


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