[T&P] Die schwerste Entscheidung...

Ayala
Folgender Artikel ist in der ReiterRevue International (Paul Parey Verlag) erschienen.
Ich habe ihn lediglich abgetippt, nicht selbst geschrieben. Er spiegelt nicht immer meine eigene Meinung da, also greift mich nicht dafür an.

Danke.



Die schwerste Entscheidung

In freier Wildbahn wurden kranke oder altersschwache Pferde entweder leichte Beute für größere Raubtiere oder sie verhungerten schlicht. Nur selten nimmt das Pferd dem Menschen die Entscheidung ab und liegt eines Morgens tot in seiner Box.
In der Regel muss der Pferdehalter über Sein oder Nichtsein bestimmen. Der Gedanke an den Verlust seines Pferdes, aber auch die Verantwortung über Leben und Tod entscheiden zu müssen, erschreckt viele Pferdebesitzer und ist eine große Belastung.


’Der Tod ist nichts schreckliches.
Nur die fürchterlichen Vorstellung von ihm macht ihn schrecklich.’

Epiket (griech. Philosoph)



‚Ich kann den Gedanken an den Tod meines Pferdes nicht ertragen, ich kann mir das nicht mit ansehen’ – bei kaum einer Entscheidung, die für das Pferd getroffen werden soll, stellt der Mensch, der Pferdebesitzer, seine Gefühle so sehr in den Vordergrund, wie bei der Euthanasie.
So kommt es, dass der Tierarzt in der Praxis die Euthanasie des Pferdes unter Umständen nicht nur auf die Bedürfnisse des Pferdes, sondern auch auf die Gefühlslage des Pferdebesitzers abstimmen muss. Der Pferdebesitzer, für den das Pferd ein Partner in Sport und Freizeit und oft jahrelanger Begleiter ist, neigt bisweilen dazu, sein Pferd ‚human’ euthanisieren zu wollen. Doch sollte bei der Diskussion das Pferd im Mittelpunkt stehen. Die Euthanasie beim Pferd aus dem Tabubereich in die Öffentlichkeit zu bringen war ein Anliegen der Tagung, zu der die AGP (Arbeitsgruppe Pferd) von Dr. Arno Lindner Mitte November nach Münster eingeladen hatte. Die Beiträge der Referenten bildeten einen Brückenschlag von der Fragestellung nach dem vernünftigen Grund für die Tötung eines Pferdes über rein medizinische und rechtliche Aspekte bis hin zur Betreuung der Pferdebesitzer. Gut vorbereitet fällt es Pferdebesitzern leichter, vom Partner Pferd Abschied zu nehmen, traurig, aber mit dem sicheren Gefühl, eine richtige Entscheidung getroffen zu haben.

Wie lange ist ein Pferdeleben lebenswert?Wann ist die Tötung eines Pferdes vertretbar; medizinisch, aber auch rechtlich und ethnisch? Dr. med. vet. Maximilian Pick sieht mehrere Ansätze. Zunächst den gesetzlichen. Laut § 1 des Tierschutzgesetzes (TschG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende der sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. (§ 17). ‚Der vernünftige Grund soll die Grenzen bestimmen in denen die Schutzanliegen der Tiere akzeptiert werden können. Es soll die Vernunft die diese Grenzen zieht und die jeweiligen Wertvorstellungen einer Gesellschaft und ihr sittlich-moralisches Empfinden beschreibt’ , so der Münchner Tierarzt.
Laut Gesetzinterpretation ist nach den Ausführungen von Maximilian Pick das Töten eines Pferdes aus folgenden Gründen erlaubt:
+ Bei vitalen Interessen des Menschen
Zur Erhaltung der physiologischen Lebensfunktionen des Menschen. Zum Beispiel zur Ernährung – soweit dies ein Hauptmotiv für die Tötung darstellt, nicht aber als vorgegebener Vorwand, um ein Pferd zu ‚entsorgen’. Dies ist als Missbrauch des vernünftigen Grundes zu werten und gesetzwidrig.
+ Zur Erhaltung der psychischen Lebensfunktionen des Menschen
+ Zur Vermeidung von Leid, Armut u.ä.
Besteht eine nicht vermeidbare und nicht anders zu lösende Notwendigkeit zur Vermeidung von Leid oder Verelendung von Mensch und/oder Pferd, so kann die Tötung eines Pferdes zu rechtfertigen sein.
+ Als Notwendigkeit für das soziale Umfeld des Menschen
Notwendigkeit besteht, wenn Gefahr für den Menschen oder andere Tiere besteht bzw. abgewendet werden muss, beispielsweise der Schutz vor aggressiven Pferden gegenüber Menschen oder anderen Tieren.
+ Bei unheilbar kranken und leidenden Pferden
Für Pferde, die auf Grund ihrer Krankheit erheblich leiden bei denen die Krankheit keine Besserung zulässt und nicht zu heilen ist, besteht ein vernünftiger Grund für einen Gnadentod. Insbesondere trifft das zu bei einer schwerwiegenden, stark schmerzenden Verletzung oder Erkrankung deren Prognose aussichtslos oder ungünstig ist wie zum Beispiel bei Trümmerfrakturen, schweren Koliken etc.
+ Bei Gebrechlichkeit auf Grund hohen Alters
Mit zugleich vorhandenen schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen, wie chronischer Lahmheit, Aufstehprobleme, Abmagerung oder massive Zahn- und Gebissprobleme. Dazu zählen auch Pferde, die auf Grund ihrer Krankheiten wie Blindheit, chronischer Hufrehe etc. keine artgemäße Haltung mehr erhalten können.
Bei der Frage nach der Lebensqualität bzw. dem Lebenswert des Pferdes müssen vorab dessen Grundbedürfnisse betrachtet werden. Das Pferd ist ein Lauf- bzw. Fluchttier. Es entspricht dem Wesen des Pferdes, fast den ganzen Tag in Bewegung zu sein und weite Strecken zurückzulesen und zu grasen. Sein Schutz gegenüber Gefahren liegt in seiner Reaktionsschnelligkeit und seinem Laufvermögen. Dass die Entscheidung für das Einschläfern immer Einzelfallentscheidungen sein müssen, zeigt ein Beispiel: Ein altes Pferd mit Arthrose kann nicht mehr geritten werden, scheint sich aber auf der Wiese, am besten mit Artgenossen und mit der entsprechenden Betreuung durch den Menschen, noch sehr wohl zufühlen und seinen Lebensabend zu genießen. Es sieht gesund und vital aus, frisst mit Appetit und nimmt seine Umgebung mit wachen aufmerksamen Augen war. Niemand käme auf die Idee, dass sein Leben nicht mehr lebenswert sei. Die Tatsache, dass das Pferd seinen Besitzer nur noch Geld kostet und dieser sein Pferd nicht mehr reiten kann, würde niemand als vernünftigen Grund für eine Euthanasie ansehen.
Wenn aber das Pferd nicht mehr dazu in der Lage ist, seinem Wesen entsprechend zu leben, muss man sich als Pferdebesitzer die Frage stellen, ob der Stress, den diese Einschränkungen auslösen, die Lebensqualität des Pferdes nicht zu sehr einschränken. Wenn das Bewegungstier Pferd vor Schmerzen nicht mehr laufen kann, wenn das Fluchttier Pferd aus dem Liegen kaum noch aufstehen kann, wenn beispielsweise Dämpfigkeit die Mobilität des Pferdes sehr einschränkt, wenn es nicht mehr ausreichend fressen kann, wird das Pferd zunehmend schutzlos und das bedeutet Angst und Stress.
Daher ist es nicht die Erkrankung oder Alterserscheinung als solches, nicht die Arthrose oder die Dämpfigkeit, die als Argument für die Euthanasie gelten können, sondern die Folgen, die Einschränkungen, die Erkrankungen für ddas Pferd bedeuten.

Der richtige Zeitpunkt
Obwohl Tierärzte offensichtlich Anfragen von Pferdehaltern bekommen, Pferde aus rein wirtschaftlichen Gründen – ohne vernünftigen Grund – einzuschläfern, besteht in der Praxis ebenfalls das Problem, dass der Pferdebesitzer die notwendige Entscheidung für die Euthanasie ihres Pferdes zu lange aufschieben.
Angst vor der Verantwortung, mag neben falsch verstandener Tierliebe, dem Unvermögen loszulassen, oder Egoismus ein Grund dafür sein, dass viele Pferdebesitzer ihre Tiere zu lange leiden lassen, die Entscheidung für einen Gnadentod zu lange aufschieben.
Auch hier ist die Beratung und Aufklärung eines Tierarztes gefordert, um im Einzelfall eine ‚vernünftige’ Lösung im Sinne des Pferdes herbeizuführen.
Der Tierarzt hat nicht nur die fachliche Kompetenz sondern auch eine gesunde Distanz zum Pferd, die eine objektive Beurteilung gestattet. Als Pferdebesitzer, der sein Pferd täglich sieht, nimmt man die oft schleichende Verschlechterung des Zustandes oftmals nicht richtig wahr oder will das bevorstehende Ende nicht sehen. ‚Heute läuft er aber doch etwas besser, sieht er nicht viel fröhlicher aus?’ Mit dem Mut der Verzweiflung wird manch bedauernswertes Pferdeleben schön geredet, um das Ende hinauszuzögern.
’Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Pferd nicht mehr da ist, dass seine Box leer ist, dass es mich nicht mehr begrüßt, wenn ich auf den Hof fahre, dass ich es nicht mehr auf der Wiese besuchen kann’, sind zwar sehr menschliche Argumente, aber keine Rechtfertigung dafür, ein Pferd unnötig leiden zu lassen. Auch bei der Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für die Euthanasie sollten die menschlichen Befindlichkeiten zu Gunsten des Pferdes hinten anstehen.




DER REST WIRD NOCH DRANGEHÄNGT! Wg. der Plöden Postingsperre zur Zeit nicht möglich.

BITTE KEINE ANTWORTEN!
Ayala
Pferdegerechte Euthanasie-Methoden
Wie der Vorhang fällt, muss letztendlich jeder Pferdebesitzer für sein Pferd individuell entscheiden. Im Idealfall geschieht das in enger Abstimmung mit dem Tierarzt. Kommt der Tag X, sollte die Entscheidung mit welcher Methode dieses Geschehen soll, bereits feststehen. Ist die Entscheidung für die Euthanasie eines Pferdes aus medizinischer sowie ethnischer Sicht unausweichlich, muss zwischen zwei Tötungsmethoden entschieden werden: Einschläfern oder Bolzenschuss.
Die Aspekte, die für die ein oder andere Methode sprechen sowie die jeweiligen Risiken müssen abgewogen werden. Angesichts der anscheinend immer wieder vorkommenden tragischen Zwischenfälle bei der Euthanasie von Pferden, kursieren in Reiterkreisen die schlimmsten Horror-Geschichten. Diese führen dazu, dass tragische Einzelfälle so fokussiert dargestellt werden, dass eine bestimmte Methode oder ein bestimmtes Medikament verteufelt wird – Schreckensberichte, die letzten Endes nur verunsichern. Fachliche Informationen sind von Nöten.
Professor Hartmut Gerhards von der Chirurgischen Tierklinik der Ludwig Maximilian Universität in München zeigt die aus tierärztlicher Sich sachgerechten Methoden für die Euthanasie beim Pferd auf. Dabei sollte es, so Gerhards, ein primäres Anliegen jedes Tierarztes sein, das Einschläfern eines Pferdes mit der gleichen Professionalität durchzuführen, mit der er auch eine Operation durchführt. Nur so wird dem Pferd auch tatsächlich ein Gnadentod gewährt, der tierschutzgerecht ist.
Als tierschutzgerechte Methoden kommen aus Sicht des Tierarztes Medikamente und Schussverfahren gleichermaßen in Betracht.

Tod durch Medikamente
Das Töten eines Pferdes durch die Spritze, das einschläfern, erfolgt durch spezielle Präparate. Auf dem Markt sind zwei Mittel, die in der Tierarztpraxis überwiegend eingesetzt werden: Eutha 77 und T61.
Bei Eutha 77 (Pentobarbital-Na) handelt es sich um ein Narkosemittel, das stark überdosiert zum Herzstillstand führt. Da das Präparat dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt ist, bedeutet der Einsatz von Eutha 77 für die Tierärzte einen bürokratischen Mehraufwand, der die Anwendung des aus Sicht des Münchner Wissenschaftlers idealen Präparates einzuschränken scheint.
Das zweite in der Praxis gebräuchliche Präparat ist das T61. Dieses Präparat unterliegt nicht dem BtMG. Durch die Wirkstoffzusammensetzung hat T61 eine Dreifachwirkung: narkotisch (Embutramid), muskellähmend (Mebezonium) und oberflächenanästhetisch (Tetracain). Auf Grund der im Vergleich zu Eutha 77 anderen Wirkungsweise sollte das einzuschläfernde Pferd vor der Injektion mit T61 narkotisiert werden. ‚Besonders, wenn auf die Narkotisierung verzichtet wird oder unter ungünstigen Resorptionsbedingungen, können ungewünschte Nebenwirkungen wie starkes Unbehagen, Erstickungsanfälle oder qualvolle Äußerungen des Pferdes auftreten’, nennt Professor Gerhards mögliche Risiken.
Die Vorgehensweise bei der Verabreichung der Mittel ist etwas unterschiedlich, aber von entscheidener Bedeutung für den Verlauf des Einschläferns. Eutha 77 (Pentobarbital-Na) wird dem nicht sedierten Pferd injiziert. Dazu legt der Tierarzt dem einzuschläfernden Pferd mit einer großlumigen Kanüle einen venösen Zugang in eine möglichst intakte Vene. Die Injektion des viskösen Mittels erfolgt so rasch wie möglich, d.h. als sogenannte Sturzinjektion unter energischen Druck.
Sekunden später, bei einem Pferd mit normaler Kreislauffunktion etwa 30 bis 45 Sekunden, bricht das Pferd zusammen. ‚Bei den unter Umständen auftretenden Zuckungen, die von Pferdehaltern manchmal als letztes Lebenszeichen interpretiert werden, handelt es sich um ein reflexartiges Muskelzucken. Die Pferde sind zu diesem Zeitpunkt tot’, erklärt dazu Professor Gerhards.
Zu beachten ist, dass besonders schwere Pferde (über 600kg) und Pferden in schwerem Schockzustand unmittelbar nach dem Niedergehen eine weitere Dosis Eutha 77 injiziert werden sollte. Bei der sicheren Anwendung und Durchführung dieser Methode würde, so Gerhards, in jedem Fall ein ruhiges Einschläfern gewährleistet. Die Pferde sind bereits beim Niedergehen in tiefer Narkose.
Die Atmung des Pferdes setzt sofort aus. Dabei könne es aber, so der Hinweis, zu vereinzelten krampfhaften Brustwandbewegungen kommen, die den Atembewegungen ähneln. Der Puls des Pferdes ist nach einer Minute nicht mehr fühlbar und die langsam abnehmenden elektrischen Herzaktivitäten können per EKG noch fünf bis zehn Minuten nach der Injektion nachgewiesen werden. Der Lidreflex (Kornealreflex) erlischt innerhalb der ersten 60 Sekunden. Die Pferde schlafen also tief, während das Herz aufhört zu schlagen.
’Eine Sedierung des Pferdes ist unbedingt zu unterlassen. Sie ist nicht nur unnötig, sondern falsch’, unterstreicht Professor Gerhards eindringlich. Durch die Wirkung der Sedativa würde das Zentralnervensystem des Pferdes von dem Narkosemittel langsamer erreicht und die Sterbephase verlängert, was seines Erachtens im Widerspruch zu dem Anliegen der Euthanasie steht einen möglichst raschen und stressfreien Tod herbeizuführen.
Ein anderes Vorgehen, das in der Praxis von Tierärzten angewendet wird, beschreibt Dr. med. vet. Stefan Rattenhuber. Der Tierarzt aus Diessen am Ammersee legt die Pferde vor der eigentlichen Euthanasie in Vollnarkose und injiziert dann T61. Ein Weg, der aus der Sicht eines Praktikers ebenfalls pferdegerecht scheint, gleichzeitig aber für den Pferdebesitzer oder begleitenden Betreuer besser zu verkraften sei, als das abrupte Niederstürzen des Pferdes bei anderen Vorgehensweisen.


Bolzenschuss
Die Tötung durch Kopfschuss mittels Bolzenschussgerät und das sofort anschließende Ausbluten des Pferdes durch das Eröffnen der Blutgefäße in der Drosselrinne wird aus tierärztlicher Sicht ebenfalls als vertretbare Euthanasiemethode angesehen. Webb die Venen des Pferdes beispielsweise nicht zugänglich sind, kann der Bolzenschuss das Mittel der Wahl sein.
’Die tierschutzgerechte Tötung mittels Bolzenschussgerät und Entblutung ist eine fachlich korrekte Alternative zur Tötung durch Medikamenteneinwirkung und hat den Vorteil, dass der Tierkörper nicht mit Medikamenten belastet ist’, so Gerhards. Sie habe den Nachteil, glaubt der Professor, dass große Mengen Blut in die Kanalisation oder Umgebung gelangen. Zudem wirke die Prozedur für den Pferdebesitzer oft sehr brutal. Für dieses Vorgehen wird das Bolzenschussgerät am Schopfansatz angesetzte, und erst wenn das Pferd die ruhige und präzise Positionierung zulässt, unter leichtem Druck ausgelöst. Mit dem Knall des Auslösens bricht das Pferd zusammen. Der Schuss hat das Gehirn des Pferdes so zerstört, dass es keinen Schmerz mehr empfinden kann. Der Tod tritt anschließend durch das Ausbluten ein, dass laut Tierschutz-Schlachtverordnung innerhalb von 20 Sekunden nach dem Bolzenschuss erfolgen muss. Wie auch bei der medikamentösen Tötung hat das gewissenhafte und geübte Vorgehen absolute Priorität, um Zwischenfälle unter allen Umständen zu vermeiden.

Fazit
Die Argumentation für das eine oder andere Verfahren bzw. Präparat ist auch abhängig von der Einstellung und Erfahrung des Tierarztes. Ist das Ziel eine möglichst rasche Tötung des Pferdes. Scheint Eutha 77 das Mittel oder Wahl oder die Tötung mittels Bolzenschuss.
Ist der Wunsch das Einschläfern möglichst ‚sanft’ – auch für den menschlichen Betrachter – zu gestalten, wird die Entscheidung eventuell eher zu Gunsten von T61 ausfallen.
Auch an dieser Stelle sind es wieder die menschlichen Befindlichkeiten, die eine Entscheidung beeinflussen. Wie wirkt das Prozedere auf den Pferdebesitzer, Pfleger und andere Anwesende.
Schwer verständlich ist für den Besitzer, der emotional sehr an seinem Pferd hängt, wohl diese Tatsache: Die schnelle und auf den Menschen wohlmöglich brutaler wirkende Methode, bei der das Pferd abrupt niederstürzt, ist für das Pferd die angenehmere und auch die wohl tierschutzgerechtere Art der Euthanasie. Eine Beratung vom Tierarzt kann helfen.
Ayala
Vorurteile und VorbehalteLeider scheint es in der Praxis immer wieder zu Störungen bei der Euthanasie von Pferden zu kommen. Berichten von Pferdebesitzern zu Folge, führen Pferde schreckliche Todeskämpfe. Wer solch ein Erlebnis bei seinem Pferd mit ansehen muss, wird es kaum verarbeiten können. Solche Zwischenfälle und die entsprechenden Schreckensgeschichten verunsichern Pferdebesitzer und führen, obwohl genaue Informationen zu den jeweiligen Umständen meist fehlen, zu Vorbehalten gegenüber einzelner Vorgehensweisen.
Zu Komplikationen kann es beispielsweise kommen, wenn der Tierarzt wohlmöglich die benötigte Dosis unterschätzt oder schlicht am Mittel spart. Leicht erregbare Pferde, besonders schwere Pferde, oder solche mit niedrigem Blutdruck benötigen beispielsweise eine höhere Dosierung als normal. Auch die Krankengeschichte und zuvor verabreichte Medikament können eine Veränderung der Dosierung notwendig machen.
Eine sorgfältige Vorbereitung, die den passenden Ort, eine geeignete Tageszeit und die Schaffung einer insgesamt ruhigen Atmosphäre einschließt, sowie die präzise Durchführung der Euthanasie vorausgesetzt, sind allerdings mit den heute zur Verfügung stehenden Methoden Komplikationen vermeidbar.
Daher sind tragische Zwischenfälle bei der Euthanasie sehr individuell zu betrachten und nicht generell der ein oder anderen Methode zuzuschreiben.
Jeder Tierarzt hat im Rahmen der Möglichkeiten seine eigene Vorgehensweise. So schwer es fallen mag, besprechen Sie als Pferdebesitzer frühzeitig mit ihren Tierarzt den möglichen Ablauf einer Euthanasie und scheuen Sie sich nicht, ihm alle Fragen zu stellen, die Ihnen am Herzen liegen. Holen Sie sich unter Umständen eine zweite Meinung ein. Fachlich aufgeklärt, statt durch fragwürdige Internetforen verunsichert, lässt sich die in jedem Fall belastende und traurige Situation gefasster überstehen.

Auch der Tot ist nicht umsonst
Die Schlachtung beim Pferdemetzger kommt nur in Frage, wenn das Pferd im Equidenpass zur Schlachtung vorgesehen ist,
wenn es transportfähig ist und bei der Verabreichung von Medikamenten die vorgesehene Wartezeit eingehalten wurde. Getötet werden Pferde per Bolzenschuss mit anschließenden Ausbluten. Geschlachtet werden dürfen nur gesunde Pferde, das heißt auch junge Tiere, zum Zeck der Fleischverwertung.
Bei diesem Verfahren bekommt der Pferdebesitzer noch den sogenannten Schlachtpreis für sein totes Pferd. Der Preis kann, je nach Marktlage, Größe, Zustand und Gewicht des Tiers, zwischen 50,- und 400,- Euro liegen.

Tod durch Medikamente (Einschläfern)
Die Tötung per Spritze erfolgt am Hof durch den Tierarzt. Eingeschläfert werden können alle Pferden, unabhängig davon, was im Equidenpass deklariert ist. Rechtliche Vorraussetzung ist, dass ein ‚wichtiger Grund’ vorliegt, den der Fachmann bestätigen muss. Gründe sind, das Tier vor andauernden Schmerzen zu bewahren oder ihm weitere Leiden zu ersparen.
Tierärzte berechnen für das Töten von Großpferden zwischen 150,- und 400,- Euro (inkl. Präparate zur Euthanasie, Tierarzthonorar und Fahrtkosten.)

Tod durch Bolzenschuss (bzw. Ausbluten)
am heimischen Stall kann durchführen, wer einen amtlichen ‚Sachkundenachweis zur Betäubung und Tötung von Pferden per Bolzenschuss nach Tierschutzverordnung’ hat. Vorteil: Das Pferd muss nicht mehr verladen werden und kann in der vertrauten Umgebung bleiben.
Die Kosten variieren je nachdem ob der Tierarzt, Pferdemetzger oder andere ‚Dienstleister’ diese Aufgabe ausführen.

Trauerarbeit - TrauerbegleitungIst der Tag X gekommen und die notwendigen rationalen, fachlichen Dinge organisiert, erleichtert eine ruhige, gelassene Atmosphäre den Verlauf.
Monika Addy beschreibt, wie so ein Abschiedstag aussehen kann: Man wählt einen Zeitpunkt, an dem erfahrungsgemäß wenig Betrieb im Stall ist, beschäftigt sich noch einmal mit dem Pferd und führt es nicht an einen unbekannten Ort, eine abgelegene dunkle Ecke, sondern möglichst auf seine bekannte Weide. ‚Pferde, die von mir betreut werden, bekommen kurz vor dem Einschläfern noch eine Reiki-Behandlung. Die Pferde sind dadurch gelassener und entspannter. Aufregung und Stress lassen sich so vermeiden’, berichtet Monika Addy, Tierpsychologin und Reiki-Meisterin, aus ihrer Praxis.
Die Frage, wer das Pferd an diesem Tag begleitet, wird für manchen Pferdebesitzer zur quälenden Gewissensfrage. ‚Darf ich, mein Pferd in dieser Situation alleine lassen?’ Tierärzte beschreiben aus ihrer Praxis, dass sich teilweise erschütternde Szenarien abspielen, wenn der Tag X gekommen ist und Pferdebesitzer mit dieser Aufgabe überfordert sind. Im Zweifel sollte der Pferdebesitzer sich vorher von seinem Pferd verabschieden, unter Umständen könne eine andere, dem Pferd vertraute Person diese Aufgabe übernehmen. So kann der Tierbesitzer zwar in der Nähe bleiben, muss aber nicht unmittelbar am Pferd sein.
Was bislang kaum Beachtung fand und der Tierpsychologin am Herzen liegt, ist die Beachtung der Trauer weiterer Tiere im Haushalt bzw. Umfeld. ‚Die Katze kann um den Hund, der Hund um das Pferd trauern. Sie ziehen sich unter Umständen zurück, werden apathisch oder auffällig unruhig’, so die Psychologin. Gerät der gewohnte Tagesablauf durch den Tod eines Tieres durcheinander, verhalten Sie sich in Ihrer Trauer anders, hat das in jedem Fall Auswirkungen. ‚Auch der Hund beispielsweise, der Sie jeden Tag zum Stall oder auf Ausritten begleitet hat, trauert’, so Monika Addy und empfiehlt, sich um diese Tiere besonders zu kümmern.
Das aktive Gestakten der Zeit des Abschieds ist demnach eine Chance, die Situation für alle Beteiligten stressfreier zu gestalten und den anschließenden Trauerprozess besser zu bewältigen – ein vielleicht neuer, aber nachdenkenswerter Ansatz.

Was passiert mit dem toten Pferd?
Nach dem Tod seines Pferdes kann der Besitzer nicht mehr ohne weiteres selbst entscheiden, was mit seinem Tier geschehen soll.
Der Verbleibt verendeter oder euthanisierter Tiere ist gesetzlich geregelt. Generell gilt eine Beseitigungspflicht und in der Regel führt der letzte Weg für das Pferd in die TBA (Tierkörperbeseitigungsanstalt).
Seit 2002 gilt die für alle Mitgliedsstaaten verbindliche EU-Verordnung (Nr. 1774) mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte.
’Tierische Nebenprodukte im Sinne der EG-Verordnung sind ganze Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind’, erläuterte Udo Wiemer, tätig im Referat für Tierseuchenangelegenheiten des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, auf die rechtlichen Fragen über den Verbleibt euthanisierter Pferde. Pferde werden, so Wiemer, in der Regel in die zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalten gebracht. Die Kosten für die Abholung variieren von Bundesland zu Bundesland. In einigen Ländern erfolgt diese noch kostenlos.
Während zahlreiche Hunde und Katzen, schätzungsweise 20.000 jährlich, eine letzte Ruhestätte auf den rund 120 Tierfriedhöfen finden, ist das für Pferde bislang nicht möglich. ‚Denn Pferde gehören zu den Nutz- und nicht zu den Heimtieren, das macht eine Bestattung auf einem Tierfriedhof unmöglich’, so Udo Wiemer. ‚Die Kriterien zur Einordnung von Nutz- und Heimtieren und deren Folgen sind manchmal nur schwer nachvollziehbar’, räumte er ein.
Anscheinend verändert sich der Status des Pferdes abhängig von dem Eintrag im Equidenpass. ‚Mit der Erklärung, dass ein Pferd nicht zur Schlachtung vorgesehen ist, das heißt, nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, gilt es nach dem Gesetz nicht mehr als Nutz- sondern als Heimtier.’ Erklärt Reinhard Feldkamp, erster Vorsitzender des Bundesverbands der Tierbestatter, e.V. (BTV).

’Der Wund nach einem würdigen Abschied und einem respektvollen Umgang mit dem toten Tier nimmt auch bei Pferdebesitzern zu – immer mehr möchten ihr Pferd beerdigen lassen’, so Feldkamp. Beerdigungen, wie sie von Hunden und Katzen bekannt sind, sind für Pferde zwar nicht möglich, inzwischen werden aber von Tierbestattern in Deutschland Pferde-Einäscherungen angeboten, die allerdings recht kostspielig sind. Eine Einäscherung beim Pferd kostet um die 3,50 Euro/pro Kilo, wenn nach Gewicht berechnet wird. Für eine Kremierung werden die toten Pferde unter Umständen erst nach Belgien oder in die Niederlande verbracht. Die Überreste, etwa 30-40kg Asche, werden den Besitzern auf Wunsch übergeben, bzw. ein Teil wird in einer Urne aufgehoben, sie kann aber auch verstreut oder auf dem Tierfriedhof beigesetzt werden. In Deutschland gibt es derzeit 120 Tierfriedhöfe, zwei Tierkrematorien (München und Badbergen, in der Nähe von Osnabrück) und 63 Dienstleister, wie z.B. Haustierbestatter.


Sabine Heüveldrop



Erschienen in der ReiterRevue international (Paul Parey Verlag in 56379 Singhofen) Ausgabe 02/05 | Thema des Monats