Ayala
Folgender Artikel ist in der ReiterRevue International (Paul Parey Verlag) erschienen.
Ich habe ihn lediglich abgetippt, nicht selbst geschrieben. Er spiegelt nicht immer meine eigene Meinung da, also greift mich nicht dafür an.
Danke.
Die schwerste Entscheidung
In freier Wildbahn wurden kranke oder altersschwache Pferde entweder leichte Beute für größere Raubtiere oder sie verhungerten schlicht. Nur selten nimmt das Pferd dem Menschen die Entscheidung ab und liegt eines Morgens tot in seiner Box.
In der Regel muss der Pferdehalter über Sein oder Nichtsein bestimmen. Der Gedanke an den Verlust seines Pferdes, aber auch die Verantwortung über Leben und Tod entscheiden zu müssen, erschreckt viele Pferdebesitzer und ist eine große Belastung.
‚Ich kann den Gedanken an den Tod meines Pferdes nicht ertragen, ich kann mir das nicht mit ansehen’ – bei kaum einer Entscheidung, die für das Pferd getroffen werden soll, stellt der Mensch, der Pferdebesitzer, seine Gefühle so sehr in den Vordergrund, wie bei der Euthanasie.
So kommt es, dass der Tierarzt in der Praxis die Euthanasie des Pferdes unter Umständen nicht nur auf die Bedürfnisse des Pferdes, sondern auch auf die Gefühlslage des Pferdebesitzers abstimmen muss. Der Pferdebesitzer, für den das Pferd ein Partner in Sport und Freizeit und oft jahrelanger Begleiter ist, neigt bisweilen dazu, sein Pferd ‚human’ euthanisieren zu wollen. Doch sollte bei der Diskussion das Pferd im Mittelpunkt stehen. Die Euthanasie beim Pferd aus dem Tabubereich in die Öffentlichkeit zu bringen war ein Anliegen der Tagung, zu der die AGP (Arbeitsgruppe Pferd) von Dr. Arno Lindner Mitte November nach Münster eingeladen hatte. Die Beiträge der Referenten bildeten einen Brückenschlag von der Fragestellung nach dem vernünftigen Grund für die Tötung eines Pferdes über rein medizinische und rechtliche Aspekte bis hin zur Betreuung der Pferdebesitzer. Gut vorbereitet fällt es Pferdebesitzern leichter, vom Partner Pferd Abschied zu nehmen, traurig, aber mit dem sicheren Gefühl, eine richtige Entscheidung getroffen zu haben.
Wie lange ist ein Pferdeleben lebenswert?Wann ist die Tötung eines Pferdes vertretbar; medizinisch, aber auch rechtlich und ethnisch? Dr. med. vet. Maximilian Pick sieht mehrere Ansätze. Zunächst den gesetzlichen. Laut § 1 des Tierschutzgesetzes (TschG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende der sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. (§ 17). ‚Der vernünftige Grund soll die Grenzen bestimmen in denen die Schutzanliegen der Tiere akzeptiert werden können. Es soll die Vernunft die diese Grenzen zieht und die jeweiligen Wertvorstellungen einer Gesellschaft und ihr sittlich-moralisches Empfinden beschreibt’ , so der Münchner Tierarzt.
Laut Gesetzinterpretation ist nach den Ausführungen von Maximilian Pick das Töten eines Pferdes aus folgenden Gründen erlaubt:
+ Bei vitalen Interessen des Menschen
Zur Erhaltung der physiologischen Lebensfunktionen des Menschen. Zum Beispiel zur Ernährung – soweit dies ein Hauptmotiv für die Tötung darstellt, nicht aber als vorgegebener Vorwand, um ein Pferd zu ‚entsorgen’. Dies ist als Missbrauch des vernünftigen Grundes zu werten und gesetzwidrig.
+ Zur Erhaltung der psychischen Lebensfunktionen des Menschen
+ Zur Vermeidung von Leid, Armut u.ä.
Besteht eine nicht vermeidbare und nicht anders zu lösende Notwendigkeit zur Vermeidung von Leid oder Verelendung von Mensch und/oder Pferd, so kann die Tötung eines Pferdes zu rechtfertigen sein.
+ Als Notwendigkeit für das soziale Umfeld des Menschen
Notwendigkeit besteht, wenn Gefahr für den Menschen oder andere Tiere besteht bzw. abgewendet werden muss, beispielsweise der Schutz vor aggressiven Pferden gegenüber Menschen oder anderen Tieren.
+ Bei unheilbar kranken und leidenden Pferden
Für Pferde, die auf Grund ihrer Krankheit erheblich leiden bei denen die Krankheit keine Besserung zulässt und nicht zu heilen ist, besteht ein vernünftiger Grund für einen Gnadentod. Insbesondere trifft das zu bei einer schwerwiegenden, stark schmerzenden Verletzung oder Erkrankung deren Prognose aussichtslos oder ungünstig ist wie zum Beispiel bei Trümmerfrakturen, schweren Koliken etc.
+ Bei Gebrechlichkeit auf Grund hohen Alters
Mit zugleich vorhandenen schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen, wie chronischer Lahmheit, Aufstehprobleme, Abmagerung oder massive Zahn- und Gebissprobleme. Dazu zählen auch Pferde, die auf Grund ihrer Krankheiten wie Blindheit, chronischer Hufrehe etc. keine artgemäße Haltung mehr erhalten können.
Bei der Frage nach der Lebensqualität bzw. dem Lebenswert des Pferdes müssen vorab dessen Grundbedürfnisse betrachtet werden. Das Pferd ist ein Lauf- bzw. Fluchttier. Es entspricht dem Wesen des Pferdes, fast den ganzen Tag in Bewegung zu sein und weite Strecken zurückzulesen und zu grasen. Sein Schutz gegenüber Gefahren liegt in seiner Reaktionsschnelligkeit und seinem Laufvermögen. Dass die Entscheidung für das Einschläfern immer Einzelfallentscheidungen sein müssen, zeigt ein Beispiel: Ein altes Pferd mit Arthrose kann nicht mehr geritten werden, scheint sich aber auf der Wiese, am besten mit Artgenossen und mit der entsprechenden Betreuung durch den Menschen, noch sehr wohl zufühlen und seinen Lebensabend zu genießen. Es sieht gesund und vital aus, frisst mit Appetit und nimmt seine Umgebung mit wachen aufmerksamen Augen war. Niemand käme auf die Idee, dass sein Leben nicht mehr lebenswert sei. Die Tatsache, dass das Pferd seinen Besitzer nur noch Geld kostet und dieser sein Pferd nicht mehr reiten kann, würde niemand als vernünftigen Grund für eine Euthanasie ansehen.
Wenn aber das Pferd nicht mehr dazu in der Lage ist, seinem Wesen entsprechend zu leben, muss man sich als Pferdebesitzer die Frage stellen, ob der Stress, den diese Einschränkungen auslösen, die Lebensqualität des Pferdes nicht zu sehr einschränken. Wenn das Bewegungstier Pferd vor Schmerzen nicht mehr laufen kann, wenn das Fluchttier Pferd aus dem Liegen kaum noch aufstehen kann, wenn beispielsweise Dämpfigkeit die Mobilität des Pferdes sehr einschränkt, wenn es nicht mehr ausreichend fressen kann, wird das Pferd zunehmend schutzlos und das bedeutet Angst und Stress.
Daher ist es nicht die Erkrankung oder Alterserscheinung als solches, nicht die Arthrose oder die Dämpfigkeit, die als Argument für die Euthanasie gelten können, sondern die Folgen, die Einschränkungen, die Erkrankungen für ddas Pferd bedeuten.
Der richtige Zeitpunkt
Obwohl Tierärzte offensichtlich Anfragen von Pferdehaltern bekommen, Pferde aus rein wirtschaftlichen Gründen – ohne vernünftigen Grund – einzuschläfern, besteht in der Praxis ebenfalls das Problem, dass der Pferdebesitzer die notwendige Entscheidung für die Euthanasie ihres Pferdes zu lange aufschieben.
Angst vor der Verantwortung, mag neben falsch verstandener Tierliebe, dem Unvermögen loszulassen, oder Egoismus ein Grund dafür sein, dass viele Pferdebesitzer ihre Tiere zu lange leiden lassen, die Entscheidung für einen Gnadentod zu lange aufschieben.
Auch hier ist die Beratung und Aufklärung eines Tierarztes gefordert, um im Einzelfall eine ‚vernünftige’ Lösung im Sinne des Pferdes herbeizuführen.
Der Tierarzt hat nicht nur die fachliche Kompetenz sondern auch eine gesunde Distanz zum Pferd, die eine objektive Beurteilung gestattet. Als Pferdebesitzer, der sein Pferd täglich sieht, nimmt man die oft schleichende Verschlechterung des Zustandes oftmals nicht richtig wahr oder will das bevorstehende Ende nicht sehen. ‚Heute läuft er aber doch etwas besser, sieht er nicht viel fröhlicher aus?’ Mit dem Mut der Verzweiflung wird manch bedauernswertes Pferdeleben schön geredet, um das Ende hinauszuzögern.
’Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Pferd nicht mehr da ist, dass seine Box leer ist, dass es mich nicht mehr begrüßt, wenn ich auf den Hof fahre, dass ich es nicht mehr auf der Wiese besuchen kann’, sind zwar sehr menschliche Argumente, aber keine Rechtfertigung dafür, ein Pferd unnötig leiden zu lassen. Auch bei der Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für die Euthanasie sollten die menschlichen Befindlichkeiten zu Gunsten des Pferdes hinten anstehen.
DER REST WIRD NOCH DRANGEHÄNGT! Wg. der Plöden Postingsperre zur Zeit nicht möglich.
BITTE KEINE ANTWORTEN!
Ich habe ihn lediglich abgetippt, nicht selbst geschrieben. Er spiegelt nicht immer meine eigene Meinung da, also greift mich nicht dafür an.
Danke.
Die schwerste Entscheidung
In freier Wildbahn wurden kranke oder altersschwache Pferde entweder leichte Beute für größere Raubtiere oder sie verhungerten schlicht. Nur selten nimmt das Pferd dem Menschen die Entscheidung ab und liegt eines Morgens tot in seiner Box.
In der Regel muss der Pferdehalter über Sein oder Nichtsein bestimmen. Der Gedanke an den Verlust seines Pferdes, aber auch die Verantwortung über Leben und Tod entscheiden zu müssen, erschreckt viele Pferdebesitzer und ist eine große Belastung.
’Der Tod ist nichts schreckliches.
Nur die fürchterlichen Vorstellung von ihm macht ihn schrecklich.’
Epiket (griech. Philosoph)
Nur die fürchterlichen Vorstellung von ihm macht ihn schrecklich.’
Epiket (griech. Philosoph)
‚Ich kann den Gedanken an den Tod meines Pferdes nicht ertragen, ich kann mir das nicht mit ansehen’ – bei kaum einer Entscheidung, die für das Pferd getroffen werden soll, stellt der Mensch, der Pferdebesitzer, seine Gefühle so sehr in den Vordergrund, wie bei der Euthanasie.
So kommt es, dass der Tierarzt in der Praxis die Euthanasie des Pferdes unter Umständen nicht nur auf die Bedürfnisse des Pferdes, sondern auch auf die Gefühlslage des Pferdebesitzers abstimmen muss. Der Pferdebesitzer, für den das Pferd ein Partner in Sport und Freizeit und oft jahrelanger Begleiter ist, neigt bisweilen dazu, sein Pferd ‚human’ euthanisieren zu wollen. Doch sollte bei der Diskussion das Pferd im Mittelpunkt stehen. Die Euthanasie beim Pferd aus dem Tabubereich in die Öffentlichkeit zu bringen war ein Anliegen der Tagung, zu der die AGP (Arbeitsgruppe Pferd) von Dr. Arno Lindner Mitte November nach Münster eingeladen hatte. Die Beiträge der Referenten bildeten einen Brückenschlag von der Fragestellung nach dem vernünftigen Grund für die Tötung eines Pferdes über rein medizinische und rechtliche Aspekte bis hin zur Betreuung der Pferdebesitzer. Gut vorbereitet fällt es Pferdebesitzern leichter, vom Partner Pferd Abschied zu nehmen, traurig, aber mit dem sicheren Gefühl, eine richtige Entscheidung getroffen zu haben.
Wie lange ist ein Pferdeleben lebenswert?Wann ist die Tötung eines Pferdes vertretbar; medizinisch, aber auch rechtlich und ethnisch? Dr. med. vet. Maximilian Pick sieht mehrere Ansätze. Zunächst den gesetzlichen. Laut § 1 des Tierschutzgesetzes (TschG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende der sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. (§ 17). ‚Der vernünftige Grund soll die Grenzen bestimmen in denen die Schutzanliegen der Tiere akzeptiert werden können. Es soll die Vernunft die diese Grenzen zieht und die jeweiligen Wertvorstellungen einer Gesellschaft und ihr sittlich-moralisches Empfinden beschreibt’ , so der Münchner Tierarzt.
Laut Gesetzinterpretation ist nach den Ausführungen von Maximilian Pick das Töten eines Pferdes aus folgenden Gründen erlaubt:
+ Bei vitalen Interessen des Menschen
Zur Erhaltung der physiologischen Lebensfunktionen des Menschen. Zum Beispiel zur Ernährung – soweit dies ein Hauptmotiv für die Tötung darstellt, nicht aber als vorgegebener Vorwand, um ein Pferd zu ‚entsorgen’. Dies ist als Missbrauch des vernünftigen Grundes zu werten und gesetzwidrig.
+ Zur Erhaltung der psychischen Lebensfunktionen des Menschen
+ Zur Vermeidung von Leid, Armut u.ä.
Besteht eine nicht vermeidbare und nicht anders zu lösende Notwendigkeit zur Vermeidung von Leid oder Verelendung von Mensch und/oder Pferd, so kann die Tötung eines Pferdes zu rechtfertigen sein.
+ Als Notwendigkeit für das soziale Umfeld des Menschen
Notwendigkeit besteht, wenn Gefahr für den Menschen oder andere Tiere besteht bzw. abgewendet werden muss, beispielsweise der Schutz vor aggressiven Pferden gegenüber Menschen oder anderen Tieren.
+ Bei unheilbar kranken und leidenden Pferden
Für Pferde, die auf Grund ihrer Krankheit erheblich leiden bei denen die Krankheit keine Besserung zulässt und nicht zu heilen ist, besteht ein vernünftiger Grund für einen Gnadentod. Insbesondere trifft das zu bei einer schwerwiegenden, stark schmerzenden Verletzung oder Erkrankung deren Prognose aussichtslos oder ungünstig ist wie zum Beispiel bei Trümmerfrakturen, schweren Koliken etc.
+ Bei Gebrechlichkeit auf Grund hohen Alters
Mit zugleich vorhandenen schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen, wie chronischer Lahmheit, Aufstehprobleme, Abmagerung oder massive Zahn- und Gebissprobleme. Dazu zählen auch Pferde, die auf Grund ihrer Krankheiten wie Blindheit, chronischer Hufrehe etc. keine artgemäße Haltung mehr erhalten können.
Bei der Frage nach der Lebensqualität bzw. dem Lebenswert des Pferdes müssen vorab dessen Grundbedürfnisse betrachtet werden. Das Pferd ist ein Lauf- bzw. Fluchttier. Es entspricht dem Wesen des Pferdes, fast den ganzen Tag in Bewegung zu sein und weite Strecken zurückzulesen und zu grasen. Sein Schutz gegenüber Gefahren liegt in seiner Reaktionsschnelligkeit und seinem Laufvermögen. Dass die Entscheidung für das Einschläfern immer Einzelfallentscheidungen sein müssen, zeigt ein Beispiel: Ein altes Pferd mit Arthrose kann nicht mehr geritten werden, scheint sich aber auf der Wiese, am besten mit Artgenossen und mit der entsprechenden Betreuung durch den Menschen, noch sehr wohl zufühlen und seinen Lebensabend zu genießen. Es sieht gesund und vital aus, frisst mit Appetit und nimmt seine Umgebung mit wachen aufmerksamen Augen war. Niemand käme auf die Idee, dass sein Leben nicht mehr lebenswert sei. Die Tatsache, dass das Pferd seinen Besitzer nur noch Geld kostet und dieser sein Pferd nicht mehr reiten kann, würde niemand als vernünftigen Grund für eine Euthanasie ansehen.
Wenn aber das Pferd nicht mehr dazu in der Lage ist, seinem Wesen entsprechend zu leben, muss man sich als Pferdebesitzer die Frage stellen, ob der Stress, den diese Einschränkungen auslösen, die Lebensqualität des Pferdes nicht zu sehr einschränken. Wenn das Bewegungstier Pferd vor Schmerzen nicht mehr laufen kann, wenn das Fluchttier Pferd aus dem Liegen kaum noch aufstehen kann, wenn beispielsweise Dämpfigkeit die Mobilität des Pferdes sehr einschränkt, wenn es nicht mehr ausreichend fressen kann, wird das Pferd zunehmend schutzlos und das bedeutet Angst und Stress.
Daher ist es nicht die Erkrankung oder Alterserscheinung als solches, nicht die Arthrose oder die Dämpfigkeit, die als Argument für die Euthanasie gelten können, sondern die Folgen, die Einschränkungen, die Erkrankungen für ddas Pferd bedeuten.
Der richtige Zeitpunkt
Obwohl Tierärzte offensichtlich Anfragen von Pferdehaltern bekommen, Pferde aus rein wirtschaftlichen Gründen – ohne vernünftigen Grund – einzuschläfern, besteht in der Praxis ebenfalls das Problem, dass der Pferdebesitzer die notwendige Entscheidung für die Euthanasie ihres Pferdes zu lange aufschieben.
Angst vor der Verantwortung, mag neben falsch verstandener Tierliebe, dem Unvermögen loszulassen, oder Egoismus ein Grund dafür sein, dass viele Pferdebesitzer ihre Tiere zu lange leiden lassen, die Entscheidung für einen Gnadentod zu lange aufschieben.
Auch hier ist die Beratung und Aufklärung eines Tierarztes gefordert, um im Einzelfall eine ‚vernünftige’ Lösung im Sinne des Pferdes herbeizuführen.
Der Tierarzt hat nicht nur die fachliche Kompetenz sondern auch eine gesunde Distanz zum Pferd, die eine objektive Beurteilung gestattet. Als Pferdebesitzer, der sein Pferd täglich sieht, nimmt man die oft schleichende Verschlechterung des Zustandes oftmals nicht richtig wahr oder will das bevorstehende Ende nicht sehen. ‚Heute läuft er aber doch etwas besser, sieht er nicht viel fröhlicher aus?’ Mit dem Mut der Verzweiflung wird manch bedauernswertes Pferdeleben schön geredet, um das Ende hinauszuzögern.
’Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Pferd nicht mehr da ist, dass seine Box leer ist, dass es mich nicht mehr begrüßt, wenn ich auf den Hof fahre, dass ich es nicht mehr auf der Wiese besuchen kann’, sind zwar sehr menschliche Argumente, aber keine Rechtfertigung dafür, ein Pferd unnötig leiden zu lassen. Auch bei der Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für die Euthanasie sollten die menschlichen Befindlichkeiten zu Gunsten des Pferdes hinten anstehen.
DER REST WIRD NOCH DRANGEHÄNGT! Wg. der Plöden Postingsperre zur Zeit nicht möglich.
BITTE KEINE ANTWORTEN!